Newsletter |
Ausgabe März 2010EditorialUmwandlungsrecht, wieder einmal Geschäftsführerhaftung, Dienstleistungen (nicht) als Sacheinlage, Verbraucherschutz bei Vertrieb im Internet und die Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung beim Darlehen - das sind die Stichworte für diesen Newsletter. Außerdem gibt es Fischdosendeckel und Lichtbögen, und ein kostbares Osterei haben wir auch versteckt. Redaktion |
|
Tücken der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen |
Verkauft ein Unternehmen seine Produkte im Internet (oder in sonstiger Weise über Fernabsatzverträge) an Verbraucher, so muss es seine Kunden über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts belehren. Entspricht diese Belehrung nicht peinlich genau den komplexen gesetzlichen Vorgaben, besteht die Gefahr einer Abmahnung des Unternehmens durch Wettbewerber oder Verbraucherzentralen mitsamt den damit verbundenen Kostenfolgen. |
Dienstleistungen auch bei der AG keine verdeckte SacheinlageDer BGH hatte bereits 2009 für den Fall der Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH entschieden, dass ein Gesellschafter eine Bareinlage übernehmen und sich zugleich gegenüber der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen gegen Vergütung verpflichten darf (sog. „Qivive“-Entscheidung). Dies hat er nun in seiner „Eurobike“-Entscheidung vom 01.02.2010 (II ZR 173/08) auch für die AG bestätigt. |
Vorsicht bei der Zahlung von SozialversicherungsbeiträgenDer Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH hat die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich vorrangig vor anderen Gläubigerforderungen zu bezahlen. Unterlässt er dies, kann er vom Sozialversicherungsträger auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. |
Drittes Umwandlungsänderungsgesetz auf dem WegDie Bundesregierung plant aufgrund europäischer Vorgaben eine weitere Änderung des Umwandlungsrechts. Anders als die ersten beiden großen Reformen des Umwandlungsrechts geht es diesmal allerdings nur um vergleichsweise kleine Aktualisierungen. |
Abstraktes Schuldversprechen mit VollstreckungsunterwerfungDer Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 17. November 2009 (Az. XI ZR 36/09) und 12. Januar 2010 (Az. XI ZR 37/09) die Streitfrage entschieden, ob eine Bank die Vollstreckung in das Vermögen eines Darlehensnehmers auf Grundlage eines als Sicherheit gegebenen abstrakten Schuldversprechens betreiben kann, obwohl der Darlehensrückzahlungsanspruch bereits verjährt ist. Insbesondere das Oberlandesgericht Brandenburg hatte dies zuletzt verneint. |
Geheimnisse des Patentverletzers, Produktkritik in der Patentanmeldung und Marken im MuseumWie man trotz Betriebsgeheimnisschutzes eine Patentverletzung ermitteln und das Produkt eines Mitbewerbers in der Patentanmeldung kritisieren kann, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Frankfurter Oberlandesgericht hat geprüft, ob ein Museum, das Arbeiten des berühmten Juweliers Carl Fabergé ausstellt, sich auch "Fabergé-Museum" nennen darf. |
Neuigkeiten aus MünchenUnser Münchner Standort hat zum 15. März 2010 sein neues Büro am Maximiliansplatz 10 bezogen. Die neuen Räume erstrecken sich über das 4. und 5. Stockwerk des Luitpoldblocks in renommierter Lage im Herzen Münchens. |
| Impressum Graf von Westphalen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Sitz: Köln - AG Essen (PR 1133) USt.-Ident-Nr.: DE230251733 Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23, 60325 Frankfurt am Main E-Mail der Redaktion: newsletter@grafvonwestphalen.com Die Mitteilungen dieses Newsletters enthalten allgemeine Informationen zu rechtlichen Themen. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Information übernehmen wir keine Haftung. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr bekommen wollen, klicken Sie bitte hier. © Graf von Westphalen, Partnerschaft - Alle Rechte vorbehalten |
