Chinas neues Patent- und Markenrecht -
Was ändert sich für ausländische Unternehmen?
Eine Veranstaltung der Kanzlei Graf von Westphalen
21. Juni 2010, 18.30 Uhr
Kanzleiräume der Kanzlei
Graf von Westphalen
Kaiser-Joseph-Straße 284
79098 Freiburg
China ist nicht nur als Produktionsstandort unverzichtbar, sondern gewinnt auch als Absatzmarkt zunehmend an Bedeutung. Damit wächst der Einfluss der gewerblichen Schutzrechte.
Seit 1. Oktober 2009 ist das dritte revidierte Patentgesetz in China in Kraft. Es soll geistige Eigentumsrechte besser schützen und den Anschluss an internationale Standards vollziehen, denn China möchte sich zum Hochtechnologiestandort entwickeln. Ebenso werden das chinesische Marken- und Copyright Recht modernisiert. Dies wird ebenfalls erhebliche Veränderungen für ausländische Unternehmen mit sich bringen. Zwar werden nicht alle Änderungen bei ausländischen Unternehmen auf Zustimmung stoßen, jedoch werden Erleichterungen geschaffen, indem z.B. nicht mehr die Patentanmeldung durch staatlich bestimmte Agenturen vorgenommen werden muss und der Neuheitsbegriff novelliert wurde.
Was haben ausländische Investoren in Zukunft zu beachten? Welche Konsequenzen hat die Erstantragspflicht für in China erbrachte Erfindungen beim chinesischen Patentamt? Wie kann gegen Verletzungen des geistigen Eigentums Vorsorge getroffen und die Rechte auch durchgesetzt werden.
Morton Douglas, Partner bei Graf von Westphalen und spezialisiert auf den Schutz gewerblicher Schutzrechte sowie Stefan Peters, Leiter des Büros Shanghai von Graf von Westphalen werden einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und deren Auswirkungen in der täglichen Praxis geben sowie über Möglichkeiten der Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in China.
Im Anschluss an die Veranstaltung möchten wir Sie gern zu einem kleinen Imbiss bitten. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 16. Juni 2010.
Mit freundlichen Grüßen
