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Ausgabe Mai 2010EditorialDiesmal geht es um Geld: Insolvenzen, Gewinnmargen, Anlageberater. Redaktion |
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Konkretisierung der Kick-back-Rechtsprechung des BGH |
Der 3. Senat hat in seinem Urteil vom 15. April 2010 entschieden, dass freie Anlageberater, deren Tätigkeit nicht dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegt, nicht ungefragt über Provisionen („Kick-back“) aufklären müssen, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesenwerden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden |
EuGH-Entscheidung revidiert „Ahlhorn“-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und schafft Rechtssicherheit bei Grundstücksgeschäften!Das Vergaberecht ist nicht anwendbar auf kommunale Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung. Mit einem Urteil vom 25.3.2010 sorgt der EuGH für Rechtsklarheit in dieser wichtigen Frage. |
Befreiende Zahlung an Insolvenzschuldner trotz Unterlassen der Einzelabfrage unter www.insolvenzbekanntmachungen.deHaben Unternehmen mit umfangreichem Zahlungsverkehr zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannten, hindert sie die Möglichkeit, diese Information durch eine Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, nach Treu und Glauben nicht daran, sich auf ihre Unkenntnis zu berufen. Sie sind auch nicht gehalten, sich wegen der Möglichkeit der Internetabfrage beweismäßig für sämtliche Mitarbeiter zu entlasten. |
Neue Vertikal-GVODie neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist am 20. April von der Europäischen Kommission fertiggestellt und veröffentlicht worden. Die sog. Vertikal- GVO (auch Schirm-GVO genannt) soll am 1. Juni 2010 in Kraft treten und bis 2022 Geltung haben. |
OLG Hamburg: Anlageberatung zu „Lehman Brothers“-Zertifikaten - |
Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in ChinaAusländische Schiedssprüche können in China grundsätzlich nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vollstreckt werden. Allerdings weist das chinesische Schiedsrecht einige Besonderheiten auf, mit denen sich ausländische Unternehmen vor dem Abschluss einer Schiedsvereinbarung mit ihrem chinesischen Vertragspartner vertraut machen sollten. |
Neue Partner bei Graf von WestphalenDr. Uwe Steingröver und Dr. Dede Kaya verstärken seit Mai 2010 unser Team |
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