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Ausgabe August 2010Agentenmarken, Haftung des Scheingesellschafters wegen Nichtzahlung der Stammeinlage und der Bank bei Verstoß gegen § 34a Abs.1 S.1 WpHG, Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung und bei Baumängeln. Aktuelle Urteile zu diesen Themen haben wir gesichtet, bewertet und für Sie aufbereitet. Gute Lektüre! Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank SüßRedaktion |
Agentenmarken: Auch ähnliche Marken darf der Vertriebspartner nicht ohne Zustimmung des Geschäftsherrn für sich eintragen lassen; Bedeutung eines ausländischen Disclaimers |
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Was tun, wenn der Vertriebspartner die Marke des Geschäftsherrn für sich selbst schützen lässt? Solche Fälle sind häufig. Regelmäßig gibt es Streit zwischen ausländischen Herstellern oder Lizenzgebern und ihren deutschen oder für Deutschland zuständigen Vertriebspartnern, wenn diese die Marke des Geschäftsherrn ohne dessen Zustimmung oder jedenfalls ohne ausdrückliche Absprache in die eine oder andere Richtung für sich selbst registrieren lassen. |
BGH: Geschädigte Anleger haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bank bei Verletzung der Pflicht zur getrennten Vermögensverwahrung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 WpHG |
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Der BGH hat im Urteil vom 22.6.2010 zu der in Rechtsprechung und Literatur bisher umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die Verletzung der in § 34a Abs. 1 Satz 1 WpHG normierten Pflicht zur getrennten Vermögensverwahrung einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB auslösen kann. |
Änderung der Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Baumangels |
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Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln an einem Bauwerk umfasst die auf die Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung. |
GmbH-Geschäftsführer klagt erfolgreich auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung |
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Das OLG Köln hat einem ehemaligen GmbH-Geschäftsführer Schadensersatz und Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Damit hat erstmals ein Organ einer Kapitalgesellschaft erfolgreich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung zum Zugang zu einer Erwerbstätigkeit aus Altersgründen geklagt.. |
BGH zur Haftung des GmbH-Scheingesellschafters |
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In einem jüngst veröffentlichten Beschluss hat sich der BGH mit der Unwirksamkeit von GmbH-Anteilsabtretungen wegen fehlender Bestimmtheit und mit der gleichwohl möglichen Haftung des sog. Scheingesellschafters für ausstehende Stammeinlagen befasst. Insbesondere für Fälle, die den Gesetzesänderungen durch das am 1.11.2008 in Kraft getretene MoMiG unterliegen, bleiben aber Fragen offen. |
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