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Ausgabe September 2010In der ersten Herbstausgabe des Graf von Westphalen Newsletters finden Sie aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben knapp und kompetent kommentiert, außerdem einen interessanten Hinweis in eigener Sache. Gute Lektüre wünschen Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank SüßRedaktion |
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Umfangreiche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes geplant |
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Die Bundesregierung plant, das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) um umfangreiche Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz zu erweitern. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht umfangreiche Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten vor. Zudem soll die Einwilligung des Arbeitnehmers nun per Gesetz nur noch in den seltensten Fällen geeignet sein, eine Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber zu legitimieren. |
Geschäftsführer-Dienstverträge unterliegen der AGB-Kontrolle |
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Der Geschäftsführer einer GmbH handelt beim Abschluss seines Anstellungsvertrages als Verbraucher. Die Bedingungen des Anstellungsvertrages sind daher Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), selbst wenn der Vertrag nur einmalig verwendet werden sollte. Sie unterliegen der strengen Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB. Bestimmungen des Anstellungsvertrages, die den Geschäftsführer unangemessen benachteiligen, sind somit unwirksam. |
Neues zum Schutz von Datenbanken |
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Der Bundesgerichtshof klärt erneut, nach den Urteilen "Gedichttitelliste" und "Elektronischer Zolltarif", den Schutzumfang des Rechts des Herstellers einer Datenbank. In das Recht des Herstellers einer Datenbank, diese öffentlich wiederzugeben (§ 87b Abs. 1 UrhG), greift u.U. auch ein, wer nur einzelne Datensätze einzelnen Personen zugänglich macht. |
Nebentätigkeit trotz Wettbewerbsverbot im Einzelfall möglich |
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Grundsätzlich gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass nach § 60 HGB dem Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis ausnahmslos jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers verboten ist. Das BAG hat nun in einer aktuellen Entscheidung recht klar angedeutet, an dieser strikten Rechtsprechung in Zukunft nicht mehr festhalten zu wollen (Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09). |
Bankenhaftung: Unkenntnis des Prospektinhaltes schützt vor Verjährung |
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Entgegen der Auffassung zahlreicher Oberlandesgerichte hat der BGH in seinen Urteilen vom 22.7.2010 und 8.7.2010 entschieden, dass eine grob fahrlässige, den Verjährungsbeginn auslösende Unkenntnis eines Beratungsfehlers sich nicht schon allein daraus ergibt, dass der Anleger den ihm überreichten Prospekt nicht durchliest. |
Graf von Westphalen setzt Modernisierungsprozess fort |
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Graf von Westphalen ist in Deutschland in Frankfurt, Hamburg, Berlin und München vertreten. Weitere Standorte sind in Planung. In Alicante, Brüssel und Shanghai verfügen wir ebenfalls über eigene Büros, darüber hinaus zeigen wir internationale Präsenz in unseren Netzwerken CICERO und State Capital Law Group. |
| Impressum Graf von Westphalen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Sitz: Köln - AG Essen (PR 1133) USt.-Ident-Nr.: DE230251733 Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23, 60325 Frankfurt am Main E-Mail der Redaktion: newsletter@grafvonwestphalen.com Die Mitteilungen dieses Newsletters enthalten allgemeine Informationen zu rechtlichen Themen. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Information übernehmen wir keine Haftung. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr bekommen wollen, klicken Sie bitte hier. © Graf von Westphalen, Partnerschaft - Alle Rechte vorbehalten |

