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Ausgabe Oktober 2010Die zwölfte Ausgabe des Graf von Westphalen-Newsletters berichtet über sichere Häfen beim Datenschutz und über Gerichtsentscheidungen zum Bauvergaberecht, zum WEG, zur Arbeitnehmerüberlassung, zur Haftung des Aufsichtsrats einer GmbH und zur Aufrechnung mit Ansprüchen in Schiedsverfahren. Gute Lektüre wünschen Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank SüßRedaktion |
Datenübermittlung in die USA – Safe-Harbour nicht ausreichend |
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Übermittelt ein Unternehmen personenbezogene Daten (z.B. Mitarbeiter- oder Kunden-daten) in die USA, so ist für die Gewährung des angemessenen Datenschutzniveaus und damit die Zulässigkeit der Datenübertragung in die USA nicht mehr ausreichend, dass die empfangende Stelle in den USA angibt, über eine Safe-Harbour Zertifizierung zu verfügen. Vielmehr muss sich die datenexportierende Stelle nachweisen lassen, dass die daten- empfangende Stelle in den USA über eine gültige Safe-Harbour Zertifizierung verfügt und dass sie die Safe-Harbour Grundsätze, insbesondere die Informationspflichten gegenüber den Betroffenen, auch einhält. Diese Mindestprüfung muss die datenexportierende Stelle dokumentieren und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen nachweisen können. |
Befugnis des Wohnungseigentümers zur Nachfristsetzung |
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Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Aufteilung der Befugnis zur Geltendmachung und Durchsetzung von gemeinschaftsbezogenen Rechten gegenüber dem Wohnungs-eigentumsveräußerer zwischen dem einzelnen Wohnungseigentümer einerseits und der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits bestätigt und fortgeführt. |
Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung - "Lex Schlecker" |
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 2. September 2010 einen Referentenentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen Mitarbeiter nicht entlassen und sodann zu schlechteren Arbeitsbedingungen als Leiharbeiter einsetzen dürfen (sog. „Drehtüreffekt“). Mit einer solchen Vorgehensweise war die Drogeriemarktkette Schlecker in die öffentliche Kritik geraten, weshalb das Gesetz auch als „Lex Schlecker“ bezeichnet wird. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG in das nationale Recht umgesetzt werden. |
Vertragsschluss durch Zuschlag mit neuer Bauzeitangabe |
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Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Mehrvergütung aufgrund von Bauzeitveränderun-gen infolge verzögerter Zuschlagserteilung um zwei neue Entscheidungen zu der Fallkons-tellation erweitert, dass das Zuschlagsschreiben bereits eine neue Bauzeit erwähnt. |
Haftung des fakultativen Aufsichtsrats einer insolvenzreifen GmbH |
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Mit Urteil vom 20.09.2010 hat der II. Zivilsenat des BGH entschieden, dass die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrates einer GmbH bei einer Verletzung ihrer Überwachungspflicht hinsichtlich der Beachtung des Zahlungsverbots aus § 64 Satz 1 GmbHG nur dann der GmbH gegenüber nach § 93 Abs. 2, 116 AktG, § 52 GmbHG haften, wenn die Gesellschaft infolge der regelwidrigen Zahlungen in ihrem Vermögen geschädigt worden ist. Keine Ersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder besteht hingegen, wenn die Zahlung lediglich zu einer Verminderung der Insolvenzmasse und damit ausschließlich zu einem Schaden der Insolvenzgläubiger geführt hat. |
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren |
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Zur Aufrechenbarkeit von Forderungen im Schiedsverfahren und im daran anschließenden Verfahren zur Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil erlassen. Christian Mayer-Giessen und Julia Köhler vertraten die vor dem Bundesgerichtshof siegreiche Schiedsbeklagte. Rechtsanwalt beim BGH war Prof. Hilmar Raeschke-Kessler. |
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