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Ausgabe November 2010In erster Linie geht es um's Geld. Glücksspiel, Anlageberatung, Zins-Swaps und Patronatserklärungen. Frei geboren, liegt der Mensch in Ketten, sagt Rousseau; der EuGH wird entscheiden, ob das auch im Arbeitsrecht gilt. Wir wünschen gute Lektüre! Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank SüßRedaktion |
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OLG Stuttgart: Beratungsverschulden der Bank bei sog. Zins-Swap-Geschäften |
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In der Vergangenheit sind Kommunen und kommunalen Betrieben von Banken häufiger sog. Zins-Swap-Geschäfte empfohlen worden, die dazu dienen sollen, die Zinslast aus abgeschlossenen Darlehensverträgen zu reduzieren. Bei derartigen Swap-Verträgen verpflichtet sich die Bank, an den Kunden einen festen Zins auf einen bestimmten (fiktiven) Betrag zu zahlen. Dem steht eine Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber, die sich variabel nach einer bestimmten Bezugsgröße richtet, wobei es sich häufig um die Differenz zwischen den Zinssätzen für langfristige und kurzfristige Geschäfte handelte. Die Bank behielt sich zudem in der Regel ein einseitiges Kündigungsrecht der Verträge vor. |
Kündbarkeit von Patronatserklärungen beim Scheitern der Sanierung |
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Der II. Senat hat sich in einer Leitsatzentscheidung vom 20. September 2010 (II ZR 296/08) mit der Frage der Kündbarkeit von Patronatserklärungen beschäftigt. |
BGH bestätigt Begrenzung von Nachforschungspflichten des Anlageberaters |
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Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt, der zufolge Anlageberater nicht verpflichtet sind, sämtliche Publikationsorgane zu sichten. |
Deutsches Glücksspielmonopol vom Europäischen Gerichtshof „gekippt“? |
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In Pressemeldungen und Mitteilungen privater Glücksspielanbieter war nach den Urteilen des EuGH vom 8. September zu lesen, der EuGH habe das deutsche Glücksspielmonopol „gekippt“. Mit gleicher Vehemenz waren anschließend die staatlichen Lotteriegesellschaften und die Glücksspielaufsichtsbehörden bemüht, jeden Einfluss der Urteile auf das geltende Glückspielmonopol zu dementieren. Grund für diese Divergenz der Berichterstattung war nicht zuletzt eine missverständlich formulierte Pressemitteilung des EuGH selbst, in der von einem sofortigem Anwendungsverbot europarechtswidriger Regelungen die Rede war. |
Langjährige Kettenarbeitsverträge auf dem Prüfstand |
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Arbeitgeber dürfen künftig möglicherweise nicht mehr unbegrenzt aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge (sog. Kettenarbeitsverträge) zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers abschließen. |
Neuer Leiter des Shanghaier Büros von Graf von Westphalen |
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Patrick Heid übernimmt zum 1. Dezember 2010 die Leitung des Standortes in Shanghai. |
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