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Reaktorunglück in Japan: deutsche Häfen und Flughäfen wappnen sich
Mitte April könnten die ersten Schiffe aus Japan Europa erreichen, die radioaktiv belastet sind. Die Häfen und die Bundes- und Landesbehörden bereiten sich darauf vor. In Deutschland geht die Mehrzahl der Schiffe nach Hamburg und Bremerhaven. Ein Teil fährt Emden, Kiel und Rostock an. Für die Prüfung der Schiffe sind die Bundesländer zuständig. Im Falle des größten deutschen Containerschiffhafens in Hamburg ist das die dortige Innenbehörde. Sie arbeitet derzeit mithilfe einer Expertenkommission unter Beteiligung diverser anderer Behörden Pläne aus, unter anderem mit der Wasserschutzpolizei, dem Hauptzollamt und der Strahlenschutzbehörde.
Japan rangiert auf dem zehnten Platz der wichtigen Außenhandelspartner des Hamburger Hafens. Jedes Jahr machen 300 Schiffe aus dem fernöstlichen Land fest. An Bord befinden sich tausende Container insbesondere mit Autoteilen, Chemie- und Pharmaprodukten sowie Elektronik.
Radioaktive Strahlung an Schiffen und Containern
Auch der Krisenstab des Bundesumweltministeriums wirkt an den Vorbereitungen mit. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Grenzwerte für die Strahlung von Containern und Schiffen festgelegt werden sollen. Hierzu gibt es bislang noch keine Entscheidung. Hamburg fordert europaweite Grenzwerte. In Ausnahmefällen steuern Frachter von Japan aus direkt deutsche Häfen an; in der Regel laufen sie zuvor andere europäische Häfen wie Le Havre, Antwerpen oder Rotterdam an.
Seit jeher wird bereits die Ladung von Schiffen auf Radioaktivität untersucht. Denn radioaktive Stoffe können etwa in Form von Schrottmetallen an Bord sein. Auch der Atomwaffensperrvertrag erfordert entsprechende Kontrollen.
Luftfracht und Flugzeuge
Für Flugzeuge aus Japan gibt es bereits Grenzwerte. Diese hat das Bundesumweltministerium in einer Eilverordnung festgelegt nach § 6 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zur Festlegung von Kontaminationswerten für Flugzeuge festgelegt. Sie ist am 23. März 2011 in Kraft getreten. Die dort festgelegten Kontaminationswerte werden den Messungen an aus Japan eintreffenden Flugzeugen zugrunde gelegt. Nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums geht jedoch von Flugzeugen, die aus Japan kommen, derzeit keine konkrete Gefahr aus. Eine kurzfristige Änderung dieser Sachlage sei angesichts des dynamischen Verlaufs aber nicht auszuschließen.
Luftfracht und Postsendungen prüft der Zoll seit Mitte März auf radioaktive Oberflächenkontamination. Dabei werden nahezu 100 Prozent der Einfuhren geprüft. Sollten Verdachtsfälle auftreten, würde unverzüglich die fachlich zuständige Landesbehörde informiert werden.
Lebens- und Futtermittel-Importe aus Japan
Die Europäische Union hat zudem die Sicherheitsmaßnahmen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan erhöht. Hierzu ist eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission (Nr. 297/2011) am 26. März 2011 in Kraft getreten. Danach dürfen Lebensmittel und Tierfutter aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan kontrolliert und zertifiziert wurden. Somit wird bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Ein Teil der Warensendungen wird von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren Kontrolle unterzogen. Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2011.
Lebensmittelexporte aus Japan nach Deutschland sind allerdings weitgehend auf Spezialitäten (Pilze, Gewürze, Saucen, Tees, Alkoholika) beschränkt und entsprechen nur knapp 0,1 Prozent aller Güter der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland importiert. Frischwaren werden praktisch nicht exportiert, ausgenommen wenige Fischspezialitäten. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass sich radioaktiv belastete Lebensmittel aus Japan in Deutschland oder auf dem Weg in die Europäische Union befinden.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie z.B. unter www.bmelv.de.
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