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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea

Nachdem nunmehr auch das EU-Parlament am 17. Februar 2011 dem Handelsabkommen der EU mit Südkorea zugestimmt hat, findet das bereits am 6. Oktober 2010 unterzeichnete Abkommen nunmehr wie vorgesehen ab dem 1. Juli 2011 Anwendung. Zwar muss das Abkommen noch durch die EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann das Abkommen aber bereits ab Juli 2011 vorläufig angewendet werden.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen dauerten 2 ½ Jahre. Das Abkommen wird als das ehrgeizigste und umfangreichste Handelsabkommen angesehen, das die EU bisher ausgehandelt hat. Es ist zugleich das erste Abkommen dieser Art mit einem asiatischem Land.

Einer Studie zufolge werden mit dem Abkommen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen für die EU neue Handelsperspektiven im Wert von Schätzungsweise ca. 19,1 Mrd. EUR eröffnet. Einer weiteren Studie zufolge wird für die nächsten 20 Jahre mit einer Verdoppelung des Handels zwischen der EU und Südkorea gerechnet. Der Warenhandel zwischen der EU und Südkorea belief sich im Krisenjahr 2009 auf rund 54 Mrd. EUR (Exporte aus der EU im Wert von rund 21,5 Mrd. EUR, Importe aus Südkorea im Wert von rund 32 Mrd. EUR). Mit dem Freihandelsabkommen werden neue Marktzugangsmöglichkeiten in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen geschaffen. Auch in den Bereichen Rechte des geistigen Eigentums, Beschaffungswesens, Wettbewerbspolitik, Handel und nachhaltige Entwicklung werden Fortschritte erwartet.

Das Abkommen sieht vor, abgesehen von einigen Ausnahmen im Agrarsektor, innerhalb von fünf Jahren 98 % aller Einfuhrzölle und nicht-tarifären Handelshemmnisse zwischen der EU und Südkorea abzuschaffen. Für die Europäischen Industrien würden damit Zölle in Höhe von jährlich 1,6 Mrd. EUR wegfallen.

Aufgrund von Bedenken aus der europäischen Wirtschaft wurden zugleich
biliterale Schutzklauseln verabschiedet. Die Schutzklauseln sollen verhindern, dass durch die Abschaffung der Zölle auf koreanische Einfuhren die einheimischen Branchen in der EU bedroht werden. Die Schutzklausel erlaubt es der EU, Zölle wieder anzuheben, sollte der niedrigere Zollsatz zu einem exzessiven Importanstieg aus Südkorea führen und dadurch den EU-Herstellern ein erheblicher Schaden drohen.

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