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Ausgabe März 2011"Die Verwendung von beweglichen Lettern revolutionierte die herkömmlichen Methoden der Buchproduktion und löste in Europa eine Medienrevolution aus." schreibt Wikipedia zu Johannes Gensfleisch, genannt Gutenberg. Über das Verhältnis von Idee und Technik, die Beweglichkeit der Lettern und darüber nachzudenken, wie Medien Gedanken zu Inhalten machen, lohnt immer wieder. Der Newsletter März gibt Ihnen ein paar rechtliche Themen, zur Information, zum Nachdenken und auch sonst zur freien Verwendung. Gute Lektüre! Dr. Kristofer Bott und Frank Süß Redaktion |
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Kündigung und Vergütung bei Internet-System-Verträgen |
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Ein sog. "Internet-System-Vertrag", mit dem sich ein Unternehmer für eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit zur Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz sowie der Domainregistrierung verpflichtet, stellt einen Werkvertrag dar, den der Besteller grundsätzlich jederzeit gem. § 649 S. 1 BGB kündigen kann. Gem. § 649 S. 2 BGB hat der Besteller aber die vereinbarte Vergütung, gekürzt um ersparte Aufwendungen, zu zahlen. Deren Bemessung orientiert sich an den tatsächlich erbrachten Leistungen und nicht an der vereinbarten Ratenhöhe (BGH, Urteil vom 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10). |
Organmitglieder amerikanischer Kapitalgesellschaft sind versicherungspflichtig |
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Anders als Vorstandsmitglieder einer deutschen Aktiengesellschaft sind Mitglieder des „Board of Directors“ einer amerikanischen Kapitalgesellschaft weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Deutschland versicherungsfrei. |
Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen |
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Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der die Arbeit aus religiösen Gründen verweigert, kündigen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber nur, wenn es keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer gibt. |
Werbung im Kontext der Fußball-Frauenweltmeisterschaft 2011 |
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Am 26. Juni 2011 ist Anpfiff in Berlin. Die deutsche Bundestrainerin hält den Titelgewinn für realistisch. Und wenn auch Sie mit der WM im eigenen Land gewinnen und keinen Platzverweis durch das Schiedsrichterteam der FIFA und der sonstigen Beteiligten riskieren wollen, sollten Sie das Regelwerk verinnerlicht haben. |
Unzulässiges Wettbewerbsverbot nicht durch Befreiungsmöglichkeit gerechtfertigt |
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Der mit einem unzulässigen Wettbewerbsverbot verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Gesellschafters wird nicht durch die bloße Möglichkeit einer Befreiung durch Gesellschafterbeschluss gerechtfertigt. Solange die Regelung zur Befreiung keinen entsprechenden Anspruch gewährt, ist sie nicht geeignet, Abhilfe für die unangemessene Einschränkung des Gesellschafters zu schaffen. |
Keine Fortgeltung der in der Mustersatzung erteilten Befreiung von § 181 BGB |
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Wird der Gründungsgeschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (UG) bei der Gründung im vereinfachten Verfahren im Musterprotokoll von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, so wirkt die Befreiung nach seiner Abberufung nicht für die nachfolgenden Geschäftsführer fort. |
Gebrauchte Softwarelizenzen? |
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Gebrauchte Lizenzen sind günstiger als neue. Aber was bekommt man, wenn man eine gebrauchte Lizenz erwirbt? Unter Umständen gar nichts. - Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 3.2.2011 ("UsedSoft") ausführlich erläutert, welche Probleme sich beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz ergeben können, die Entscheidung aber dem EuGH überlassen, weil die Auslegung der Richtlinie 2009/24 über den Schutz von Computerprogrammen betroffen ist. Die Probleme stellen sich nicht nur bei Computerprogrammen, sondern grundsätzlich auch für digitale Inhalte, E-Books, Musik, Filme etc. |
Graf von Westphalen gewinnt Legal Excellence Award im Bereich Zollrecht |
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Das InterContinental Finance Magazine hat Graf von Westphalen zur „Law Firm of the Year Trade & Customs“ in Deutschland gekürt. Die im Rahmen der jährlichen Legal Excellence Awards vergebene Auszeichnung ist das Ergebnis einer Meinungsumfrage unter der Leserschaft der Fachzeitschrift, an der sich in diesem Jahr rund 15.500 Leser beteiligt haben. |
Verstärkung für Insolvenzrechtsteam von Graf von Westphalen |
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Die Graf von Westphalen Insolvenzverwaltung und Sanierung Rechtsanwaltspartnerschaft baut ihr Team weiter aus. Mit der Rechtsanwältin Shahzadi Firdous, die seit 21. Februar 2011 im Berliner Büro der Sozietät tätig ist, gewinnt das Insolvenzrechtsteam von Graf von Westphalen zusätzliche Expertise in den Bereichen Insolvenzrecht und Restrukturierung sowie Immobilienrecht. |
| Impressum Graf von Westphalen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Sitz: Köln - AG Essen (PR 1133) USt.-Ident-Nr.: DE230251733 Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23, 60325 Frankfurt am Main E-Mail der Redaktion: newsletter@gvw.com Die Mitteilungen dieses Newsletters enthalten allgemeine Informationen zu rechtlichen Themen. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Information übernehmen wir keine Haftung. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr bekommen wollen, klicken Sie bitte hier. © Graf von Westphalen, Partnerschaft - Alle Rechte vorbehalten |
