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Ausgabe April 2011Auch dieser Newsletter ist bunt. Neues zur Haftung des Anlageberaters, aktuelles zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht, ein brandneues Urteil des EuGH, ein Gesetzentwurf zum „Kinderlärm“ und ein Hinweis auf Haftungsfallen. Zudem ein Bericht über die Aktivitäten von Graf von Westphalen in Israel. Gute Lektüre und ein frohes Osterfest wünschen Dr. Kristofer Bott und Frank Süß Redaktion |
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Haftungsfallen bei Einstellung von Inhalten in Online-Archive |
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Die dauerhafte Einstellung von Abbildungen urheberrechtlich geschützter Inhalte in Online-Archiven ist regelmäßig unzulässig. Der Betreiber des Archivs haftet dem Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadenersatz. Das hat soeben der Bundesgerichtshof entschieden. |
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers bei Unfallschaden am Privatwagen |
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Verursacht ein Arbeitnehmer bei seiner dienstlichen Tätigkeit einen Unfallschaden an seinem eigenen Auto, kann er vom Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz verlangen. |
Abschluss von befristeten Anstellungsverträgen erheblich erleichtert |
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Ein befristetes Anstellungsverhältnis darf ohne Vorliegen eines Sachgrundes jetzt auch dann abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer in der Vergangenheit schon einmal für das Unternehmen tätig war; diese Vorbeschäftigung muss nur länger als drei Jahre zurückliegen. |
Registergericht kann Nachweis für Vollwertigkeit nach § 19 Abs.5 GmbHG fordern |
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Wird bei der Gründung einer GmbH bereits vor Leistung der Stammeinlage vereinbart, dass die Einlage an den Gesellschafter zurückgezahlt werden soll, so kann das Registergericht im Rahmen der Eintragung Nachweise für die Vollwertigkeit des Rückgewähranspruchs verlangen. |
Zur Wirksamkeit der Beurkundung von Anteilsübertragungen in der Schweiz |
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Das OLG Düsseldorf hat in einem am 2. März 2011 erlassenen Beschluss klargestellt, dass die Beurkundung der Übertragung von Anteilen einer deutschen GmbH in der Schweiz wirksam ist. Soweit ersichtlich ist das Urteil des OLG Düsseldorf die erste OLG-Entscheidung zu der Problematik der Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen. |
Kinderlärm soll keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr sein |
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Die von Kindertageseinrichtungen und Spielplätzen ausgehenden Geräusche haben in jüngerer Zeit vielfach zu Klagen gegen den Bau und die Zulässigkeit solcher Einrichtungen geführt. Nicht selten hatten Anwohner und Nachbarn mit ihrem Ansinnen, den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in ihrem Wohngebiet zu verhindern, Erfolg. Nun stellte die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor. |
Zulassungsbeschränkungen für Einzelhandelsbetriebe sind europarechtswidrig |
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Zulassung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig machen dürfe. |
Kick-back-Rechtsprechung und freie Anlageberater |
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Das OLG München hat in einem Urteil deutlich gemacht, dass auch „nicht bankmäßig gebundene, freie“ Anlageberater und -vermittler der Kick-back-Rechtsprechung des BGH unterliegen können. |
Kick-back-Rechtsprechung und Gespräch über das Agio |
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Der 3. Senat des BGH hat in einem Zurückweisungsbeschluss klargestellt, dass eine Aufklärungspflicht über den Erhalt von Rückvergütungen entfällt, wenn sich der Anleger bewusst ist, dass der Anlageberater das Agio erhält. |
Vorsatz bei unterbliebener Aufklärung über Rückvergütungen/Strafbarkeit? |
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Das OLG Stuttgart hat eine unterlassene Aufklärung über Rückvergütungen insbesondere unter Verweis auf die Regelungen zum Kommissionsgeschäft als vorsätzlich eingestuft und damit eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen verneint. Zugleich hat es die Frage einer Strafbarkeit der Bankmitarbeiter aufgeworfen. |
The Legal 500 empfiehlt Graf von Westphalen in mehreren Praxisgebieten |
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Graf von Westphalen hat erneut sehr gute Wertungen im internationalen Anwälteverzeichnis „The Legal 500 Europe, Middle East & Africa" erhalten. In der Ausgabe 2011 wird die Kanzlei insbesondere in folgenden Tätigkeitsgebieten empfohlen: „Bank- und Finanzrecht: Bankkredite“, „Gesellschaftsrecht und M&A: Mittlere Deals“, „Arbeitsrecht“, „Öffentliches Recht“, „Immobilien- und Baurecht“. |
Im Fokus: Israel |
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Die deutsch-israelischen Wirtschaftsbeziehungen stehen auch 2011 im Fokus von Graf von Westphalen. Zu Beginn des Jahres konnte die Israel-Praxis der Sozietät bestehende Verbindungen vor Ort stärken und neue Kontakte u. a. mit dem „Business Accelerator“ HiCenter am Hightech- und Biotech-Standort Haifa knüpfen. Im Oktober ist Graf von Westphalen als Sponsor auf der renommierten Businesskonferenz Go4Europe in Tel Aviv vertreten. |
| Impressum Graf von Westphalen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Sitz: Hamburg - AG Hamburg (PR 741) USt.-Ident-Nr.: DE230251733 Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23, 60325 Frankfurt am Main E-Mail der Redaktion: newsletter@gvw.com Die Mitteilungen dieses Newsletters enthalten allgemeine Informationen zu rechtlichen Themen. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Information übernehmen wir keine Haftung. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr bekommen wollen, klicken Sie bitte hier. © Graf von Westphalen, Partnerschaft - Alle Rechte vorbehalten |
