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Ausgabe Juni 2011 Tanken vor dem Urlaub, Baulärm in der Innenstadt, ein richtiger Sommer-Newsletter. Außerdem geht es um Cookies und den Datenschutz, um die im Bundestag anstehende Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts, den Zahlungsverkehr in der GmbH und bei der Publikums-KG und um einen Fauxpas am Telefon.Gute Lektüre! Dr. Kristofer Bott und Frank Süß Redaktion |
Baulärm bei innerstädtischen bei Bauprojekten |
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Baubehörden müssen bei Bauvorhaben Anlieger vor Lärm und Erschütterungen schützen, die von Bauarbeiten ausgehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 31. Mai entschieden. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für innerstädtische Bauprojekte. |
Abschiedsgruß „Jesus hat Sie lieb“ kann Kündigung rechtfertigen |
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Die auf religiöse Gründe gestützte Weigerung eines Arbeitnehmers, einer Weisung seines Arbeitgebers nachzukommen, kann zur Kündigung führen. Diese Erfahrung musste ein tief religiöser Mitarbeiter eines Call-Centers machen, der am Ende der telefonischen Verkaufsgespräche von der vorgeschriebenen Schlussformel abwich. |
Regulierung des Grauen Kapitalmarkts |
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Strengere Kontrollen für Erlaubniserteilung und stärkere Beaufsichtigung von Finanzanlagenvermittlern Dem Bundestag liegt momentan der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVG) zur Beschlussfassung vor. Erklärtes Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Missständen im Bereich des sogenannten Grauen Kapitalmarktes durch eine effizientere Regulierung und Beaufsichtigung entgegenzuwirken |
Geltendmachung von Ausgleichsforderungen in der Publikums-KG |
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Gründen Kommanditisten eine GbR mit dem Zweck, Beiträge von ihren |
Teures Tanken ohne Bezahlung |
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Wer die Begleichung seiner Tankrechnung über 10,01 € „vergisst“ und stattdessen nur einen Schokoriegel und zwei Vignetten zum Preis von 25,30 € bezahlt, muss sich unter Umständen auf eine teure Schlussrechnung gefasst machen. |
Verwendung einer Bareinlage zur Tilgung von Verbindlichkeiten der GmbH |
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Wird die Bareinlage nach ihrer Leistung an die GmbH absprachegemäß verwendet, um Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu tilgen, so ist grundsätzlich anzunehmen, dass die Einlage dennoch zur endgültigen und freien Verfügung der Gesellschaft erbracht wurde. Wird dabei ein Darlehen abgelöst, für dessen Tilgung sich der zur Bareinlage verpflichtete Gesellschafter verbürgt hat, so liegt ferner keine verdeckte Sacheinlage vor. Gleiches gilt grundsätzlich auch im Falle der Begleichung von Forderungen des Ehepartners des Gesellschafters. |
Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Datenschutzes im Internet |
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2011 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um den Datenschutz im Internet zu verschärfen. Der Entwurf sieht Neuregelungen für Cookies und für Datenschutzerklärungen vor. Außerdem soll das geplante Gesetz die Löschung von Nutzerkonten erleichtern und besondere Anforderungen für soziale Netzwerke schaffen. |
| Impressum Graf von Westphalen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Sitz: Hamburg - AG Hamburg (PR 741) USt.-Ident-Nr.: DE230251733 Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23, 60325 Frankfurt am Main E-Mail der Redaktion: newsletter@gvw.com Die Mitteilungen dieses Newsletters enthalten allgemeine Informationen zu rechtlichen Themen. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Information übernehmen wir keine Haftung. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr bekommen wollen, klicken Sie bitte hier. © Graf von Westphalen, Partnerschaft - Alle Rechte vorbehalten |

