Wir beraten deutsche und internationale Unternehmen aller Branchen und Größen im deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Unsere Beratung umfasst sämtliche Bereiche des Kartellrechts - von der Fusionskontrolle über das Kartellverbot bis zum Wettbewerbsverhalten marktstarker und marktbeherrschender Unternehmen und betrifft Verfahren vor Wettbewerbsbehörden genauso wie die zivilgerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen und die laufende Unterstützung bei der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Schulung von Mitarbeitern.

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