Hohe formale Anforderungen und die permanente Weiterentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung machen das Aktienrecht zu einem besonders dynamischen und vielschichtigen Beratungsfeld. Allein seit August 2008 haben neun neue Gesetze das Aktienrecht umfassend verändert. Als hoch spezialisierte und erfahrene Berater begleiten wir unsere Mandanten durch die komplexen Regelungen des Aktienrechts: von der Gründung oder dem Formwechsel in eine Aktiengesellschaft über die Begleitung von Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen bis zum Squeeze-Out. Wir beraten in- und ausländische Gesellschaften und vertreten Aktionäre ebenso wie Vorstände und Aufsichtsräte.

Viele unserer Partner sind selbst Aufsichtsräte. Partner unserer Sozietät sind Herausgeber und Autoren des Handbuchs „Die Aktiengesellschaft" (6. Aufl. 2010, Haufe-Verlag)

Tätigkeitsschwerpunkte
- Beratung der Vorstände und Aufsichtsräte bzw. Aktionäre von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften bei der Abwehr oder Durchführung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
- Beratung in Fragen der Corporate Governance
- Beratung bei Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
- Begleitung von Kapitalmaßnahmen: Börseneinführungen, Delistings, außerbörsliche Kapitalerhöhungen
- Ausarbeitung von Vergütungskonzepten für Vorstände, Gestaltung von Vorstandsanstellungsverträgen
- Beratung von Vorständen, Aufsichtsräten und deren D&O-Versicherungen, wenn es um die persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen geht. 

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