Antidumping- und Antisubventionsrecht

Die Verhängung von Antidumping-Zöllen ist die wohl gebräuchlichste, aber auch einschneidenste Maßnahme zum Schutz der EU-Industrie vor vermeintlich unlauteren Handelspraktiken drittländischer Unternehmen.
Greift ein Drittstaat selbst durch Subventionen zur Förderung des Exports in den internationalen Wettbewerb ein, können - nach Maßgabe des WTO-Subventionsübereinkommens - Ausgleichszölle auf Importe aus diesem Staat verhängt werden.

Wir beraten betroffene Unternehmen und Verbände in Antidumping- und Antisubventionsverfahren, insbesondere

  • bei der Antragstellung und der Kontaktaufnahme zur Europäischen Kommission oder den nationalen Behörden;
  • im Untersuchungsverfahren und bei „on spot"-visits der Europäischen Kommission oder des OLAF in Drittstaaten;
  • bei der Abgabe von Stellungnahmen und dem Ausfüllen des Fragebogens (Questionnaire);
  • bei Anhörungen vor der Europäischen Kommission;
  • in Verfahren um die Ausdehnung von Antidumpingzöllen wegen mutmaßlicher Umgehung („anti-circumvention"), um den Anwendungsbereich („scope review") sowie um die Verlängerung von Antidumpingmaßnahmen („expiry review")
  • bei der Anfechtung von Entscheidungen der Europäischen Kommission, insbesondere der Verhängung vorläufiger oder endgültiger Antidumping-Maßnahmen;
  • bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Einfuhrabgabenbescheide 

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