Exportkontrollrecht/Sanktionsrecht
Die Ausfuhr von dual-use-Gütern oder Gütern mit militärischem Verwendungszweck unterliegt Restriktionen und bedarf regelmäßig einer Genehmigung. Darüber hinaus bestehen (Teil-)Embargos gegen bestimmte Drittstaaten, die den Export von Gütern in diese beschränken oder untersagen.
Schließlich verbieten die Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 wirtschaftliche Kontakte jeder Art mit Personen und Unternehmen, die des Terrorismus oder dessen Unterstützung verdächtig sind.
Wir beraten und vertreten
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im Zusammenhang mit der exportkontrollrechtlichen Prüfung von Exportvorgängen und der Etablierung entsprechender Unternehmensabläufe („Export control compliance");
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bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen, Nullbescheiden und Auskünften zur Güterliste beim BAFA;
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bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen beschränkende Maßnahmen der Zollbehörden und des BAFA
