Im Bereich der Fusionskontrolle prüfen wir die Erforderlichkeit von Fusionsanmeldungen und identifizieren die relevanten Märkte und wettbewerblichen Auswirkungen eines Zusammenschlussvorhabens. Wir bereiten die Anmeldung einer Fusion bei der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt, oder anderen nationalen Wettbewerbsbehörden vor, führen gegebenenfalls notwendige Verhandlungen und begleiten unsere Mandanten durch das Verfahren bis zur Freigabe. Gemeinsam mit unseren internationalen Kooperationspartnern garantieren wir die bestmögliche Betreuung innerhalb und außerhalb Europas - in allen relevanten Jurisdiktionen.
