WTO-Recht

Die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossenen Abkommen und Vereinbarungen (z. B. GATT, GATS, TRIPS, WTO-Subventionsübereinkommen) wirken in das EG-Recht hinein.

Internationaler Handel soll in nichtdiskriminierender Weise zwischen den Vertragsstaaten der WTO stattfinden. Bei Verstößen steht den Staaten ein spezifisches Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung, in dem verbindlich über den Konflikt entschieden werden kann. Bleiben Konsultationen zwischen den Staaten erfolglos, kann ein Staat ermächtigt werden, Ausgleichszölle auf Importe aus Drittländern einzuführen.

Die Kenntnis von Inhalt und Wirkmechanismen des WTO-Rechts ist für eine umfassende Beratung im internationalen Handel unentbehrlich.

Wir

• prüfen die Vereinbarkeit von nationalen und EG-Rechtsakten am Maßstab internationalen Rechts;

• zeigen Wege zur Durchsetzung von WTO-Recht auf, insbesondere durch Einschaltung von (Dritt-)Staaten oder der Europäischen Kommission;

• beraten und vertreten in WTO-Streitbeilegungsverfahren und Annex V-Verfahren 

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