Zollrecht
Import und Export von Waren sind durch das europäische Zollrecht reguliert.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen zollrechtlichen Angelegenheiten vor den nationalen Zollbehörden und der Europäischen Kommission sowie vor den deutschen und europäischen Gerichten.
In anderen Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen und gewährleisten auch dort eine kompetente Vertretung; in China vor allem über unser Büro in Shanghai.
Wir werden insbesondere tätig
• im Zusammenhang mit zollrechtlichen Bewilligungen und Vereinfachungen, z. B. bei der Beantragung des AEO-Status (-> AEO Check), des Status eines zugelassenen Empfängers, der Bewilligung eines Zolllagers oder von Veredelungsverkehren;
• bei der Abwehr von Zollnacherhebungen (Drittlandszölle, Antidumpingzölle, Zusatzzölle);
• bei der Eintarifierung von Waren und der Ermittlung des richtigen Zollwertes;
• bei der Bestimmung des Ursprungs von Waren und der Ausnutzung von Zollpräferenzen;
• im Verfahren um Erlass und Erstattung von Einfuhrabgaben;
• bei der zollrechtlichen Compliance (Customs Compliance Programme, Compliance Report);
• bei der Begleitung von Außenprüfungen und - gegebenenfalls strafrechtlichen - Ermittlungsmaßnahmen der nationalen Zollbehörden und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung („OLAF");
• bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatz- und Amtshaftungsansprüche;
• in Fällen der Grenzbeschlagnahme
