Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuerrecht einschließlich Energiesteuern
Umsatz- und Verbrauchsteuern sind in der EU nicht vollständig harmonisiert. Daher sind bei grenzüberschreitenden Transaktionen jeweils nationale Besonderheiten zu beachten.
Zugleich unterliegt die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen innerhalb der EU und mit Drittländern gegenüber rein nationalen Sachverhalten besonderen Regelungen. Bestimmte Waren (Mineralöl, Erdgas, Strom, Tabak, Kaffee, Branntwein und Schaumwein) unterliegen zudem im gewerblichen Warenverkehr der Verbrauchsteuer.
Unter den Verbrauchsteuern hat insbesondere die Energiesteuer in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die jeweiligen Verbrauchsteuergesetze sehen dabei umfangreiche steuerliche Pflichten, aber auch vielfältige Möglichkeiten der Steuerbefreiung bzw. -erstattung und -ermäßigung vor.
Wir beraten und vertreten Mandanten
• bei der Prüfung von Bescheiden, in Erlass- und Erstattungsverfahren sowie in Rechtsbehelfsverfahren vor den Behörden und Finanzgerichten;
• bei der steueroptimierten Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen (insbesondere bei Reihen- und Dreiecksgeschäften unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen zwischen Zoll und Umsatzsteuer);
• beim Umgang mit den Behörden und der Erfüllung von Förmlichkeiten, insbesondere der Meldepflichten sowie bei Steueranmeldungen und Berichtigungsanträgen;
• zu Fragen der Beförderung von Steuergegenständen, insbesondere zu Möglichkeiten der Steueraussetzung;
• zum Quotenhandel mit Biokraftstoffen
