Marktordnungsrecht

Die EG-Marktorganisation reguliert nicht nur die Erzeugung, sondern insbesondere auch die Verarbeitung und den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und daraus hergestellten Verarbeitungserzeugnissen.

Zuständig sind die Europäische Kommission, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), das Hauptzollamt Hamburg-Jonas (für Ausfuhrerstattungen) sowie regionale Behörden.

Strenge Form- und Verfahrensvorschriften sind im Zusammenhang mit Subventionen und Beihilfen zu beachten. Verstöße werden durch Sanktionen geahndet.

Wir beraten und vertreten insbesondere bei der

• Beantragung von Prämien, Beihilfen, Ausfuhrerstattungen und Exportsubventionen;

• Implementierung von Risk-Management-Programmen;

• Begleitung von Marktordnungsprüfungen;

• Abwehr von Rückforderungsansprüchen, Zinsansprüchen und Sanktionen;

• Durchführung von Musterverfahren vor den nationalen Gerichten und Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof;

• Durchführung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegen Lieferanten/Abnehmer

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