Graf von Westphalen berät Unternehmer, Handelsvertreter und Verbände aller Branchen umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Handelsvertreter- und Vertriebsrechts. Unternehmer unterstützen wir vor allem bei der Strukturierung ihrer Vertriebssysteme, der Vertragsgestaltung sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Handelsvertreter beraten wir bei der Vertragsgestaltung und in Gerichtsverfahren.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung und gerichtliche Auseinandersetzungen, wie z.B. Streitigkeiten um den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Dabei decken wir alle relevanten Bereiche ab, darunter auch das Versicherungsvertreter-, Europa- und Arbeitsrecht (Scheinselbständigkeit) sowie das Wettbewerbs- und Vertriebskartellrecht.

Zahlreiche Mitglieder unseres Teams sind in Verbänden der Vertriebsmittler und Unternehmer engagiert. Aufgrund ihrer Spezialisierung dienen sie teilweise als Vertrauensanwälte dieser Verbände.

In den letzten Jahrzehnten haben wir zahlreiche Grundsatzentscheidungen zum Handelsvertreterrecht in allen Vertriebsbereichen erstritten, u.a. zum Kapitalanlage-, Versicherungs-, Waren- und Mineralölvertrieb. Entsprechend werden wir im „JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010" als eine im Vertriebsrecht führende Kanzlei genannt.

Kontakt > mehr