Graf von Westphalen berät gleichermaßen Unter­nehmen und die Öffentliche Hand in allen Fragen des Bau-, Fachplanungs- und Umwelt­rechts.

Unsere deutschlandweite Tätigkeit reicht vom „klassischen" Baurecht über Genehmigungs­verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz bis hin zu Zulassungen im Planfest­stellungs­verfahren. Weitere Beratungs­schwer­punkte sind die Bereiche Bodenschutz (Altlasten) und Abfall sowie das deutsche und europäische Naturschutzrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Schaffung von Bau­recht durch Bauleitplanung einschließlich der Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge. Im Rahmen der Baubegleitung beraten wir z. B. zu Fragen der Abstandsflächen, des Denkmal­schutz oder der Nachbar­belange.

Im Bereich Immissionsschutz/Anlagenzulassung begleiten wir Genehmigungsverfahren einschließ­­lich erforderlicher Erörterungster­mine. Ebenso prüfen wir die Zulässigkeit von nachträglichen Anordnungen. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren sind wir vielfach für Einrichtungen der Öffentlichen Hand tätig, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau von Flughäfen, Häfen oder Straßen.

Unsere Stärke liegt in der langjährigen Erfahrung: Wir kennen sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen als auch die „Zwänge" der Öffentlichen Hand. So können wir pragmatische und genehmigungs­fähige Lösungen entwickeln.

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