Graf von Westphalen berät gleichermaßen Unternehmen und die Öffentliche Hand in allen Fragen des Bau-, Fachplanungs- und Umweltrechts.
Unsere deutschlandweite Tätigkeit reicht vom „klassischen" Baurecht über Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz bis hin zu Zulassungen im Planfeststellungsverfahren. Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Bereiche Bodenschutz (Altlasten) und Abfall sowie das deutsche und europäische Naturschutzrecht.
Wir unterstützen Sie bei der Schaffung von Baurecht durch Bauleitplanung einschließlich der Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge. Im Rahmen der Baubegleitung beraten wir z. B. zu Fragen der Abstandsflächen, des Denkmalschutz oder der Nachbarbelange.
Im Bereich Immissionsschutz/Anlagenzulassung begleiten wir Genehmigungsverfahren einschließlich erforderlicher Erörterungstermine. Ebenso prüfen wir die Zulässigkeit von nachträglichen Anordnungen. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren sind wir vielfach für Einrichtungen der Öffentlichen Hand tätig, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau von Flughäfen, Häfen oder Straßen.
Unsere Stärke liegt in der langjährigen Erfahrung: Wir kennen sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen als auch die „Zwänge" der Öffentlichen Hand. So können wir pragmatische und genehmigungsfähige Lösungen entwickeln.
