Graf von Westphalen hat erneut ein wahlrechtliches Verfahren zu einem positiven Abschluss für die Hamburgische Bürgerschaft gebracht: Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 7. September 2009 eine Beschwerde gegen die Gültigkeit der Bezirksversammlungswahlen 2008 in Hamburg zurückgewiesen.

Damit folgte es vollständig dem Vortrag der von Graf von Westphalen vertretenen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Es stellte fest, dass das gemeinschaftsrechtlich vorgesehene Wahlrecht von Unionsbürgern verfassungsgemäß sei. Artikel 28 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes enthalte eine „Öffnungsklausel" zugunsten des Gemeinschaftsrechts. Überdies sei die Vorschrift im Lichte des Gemeinschaftsrechts auszulegen, weswegen gegen das Bezirksversammlungswahlrecht von Unionsbürgern keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden.

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wurde von den Graf von Westphalen-Partnern Dr. Ronald Steiling und Privatdozent Dr. Christian Winterhoff vertreten. Beide haben für die Bürgerschaft bereits mehrere verfassungsgerichtliche Verfahren geführt und waren zuletzt erfolgreich, als das Hamburgische Verfassungsgericht die Zulässigkeit einer Änderung des durch einen Volksentscheid beschlossenen Wahlrechts bestätigte.

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