01. April 2009
Graf von Westphalen vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolgreich: Der Truppen-übungsplatz Wittstock („Bombodrom“) darf nicht militärisch genutzt werden
Am 27. März 2009 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass das Gelände des Truppenübungsplatzes Wittstock (so genanntes Bombodrom) auch wei-terhin nicht in der vom Bundesministerium der Verteidigung geplanten Weise militärisch genutzt werden darf. Damit waren drei Klagen gegen die geplante Nutzung auch in zwei-ter Instanz erfolgreich. Geklagt hatten eine Gemeinde, ein in der Nachbarschaft des Trup-penübungsplatzes ansässiger Hotelbetrieb sowie ein von Graf von Westphalen vertrete-nes Tierhaltungsunternehmen (Elterntierhaltung), dessen Anlagen unmittelbar in der Ein-flugschneise gelegen sind.
Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die vom Bundesministerium der Vertei-digung getroffene Verwaltungsentscheidung für die Inanspruchnahme und weitere Nut-zung des Truppenübungsplatzes den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine erforderli-che planerische Gesamtabwägung nicht entspricht. Voraussetzung wäre es gewesen, sämtliche öffentlichen und privaten Belange, und das heißt auch die Belange der Kläger, in einem geeigneten Verfahren zu ermitteln und gegeneinander sowie untereinander ab-zuwägen. Ein solcher Entscheidungsprozess hat nicht stattgefunden.
Der klagende Tierhaltungsbetrieb wurde durch Dr. Sigrid Wienhues von Graf von Westphalen vertreten, die klagende Gemeinde und der klagende Hotelbetrieb von den Rechtsanwälten Dr. Geulen und Dr. Klinger. Vertreter des Bundesministeriums der Ver-teidigung waren Herr Dr. Kunze und Herr Bethke aus dem Büro BDKD Bräutigam Dießel-berg & Kollegen.
Hintergrund der Verfahren ist die 1992 vom Bundesministerium der Verteidigung be-schlossene Fortführung des circa 114 km² großen Truppenübungsplatzes, der zu DDR-Zeiten durch die Sowjetarmee genutzt wurde. Nach Auffassung des Bundes sollen auf dem Truppenübungsplatz nicht nur die Flugzeugbesatzungen besonders intensiv ausge-bildet werden, sondern auch das Zusammenspiel zwischen Flug- und Bodenverbänden. Geplant sind 1770 Einsätze im Jahr mit Flughöhen von unter 300 m und unter 150 m.
