Produkthaftung und Produktsicherheit
Mittwoch, 21 April 2010 in Darmstadt
Die Messlatte für sichere Produkte ist mit dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" höher gelegt. Ein Produkt darf nur dann im Markt eingeführt werden, wenn es bei richtiger Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Gesundheit bzw. die Sicherheit der Verwender oder Dritter nicht gefährdet. Lernen Sie dazu den Pflichtenkatalog kennen! Welche Bedeutung haben hier das GS-Zeichen und die CE-Kennzeichnung? Das „Ende von Rückrufen" oder genügt jetzt die bloße Warnung? Aktuelle Urteile bereiten
einen Neuanfang („Federzug", „Rizinkontamination" und jetzt noch „brennende Medinzinprodukte").
ZIELGRUPPE:
Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte aus Produktion, Konstruktion, Vertrieb, Qualitätswesen sowie auch Juristen
SEMINARZIEL:
Sie wissen, worauf es bei der Produkthaftung und -sicherheit ankommt.Sie kennen die entscheidenden Grundlagen aus Gesetz und Vertragsrecht. Sie können mit Sachmängelhaftung und Garantien umgehen
SEMINARINHALT:
Haftung im Werk- und Kaufvertragsrecht
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Deliktische (gesetzwidrige) Haftung nach § 823 BGB
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 2004
Rückruf-Management
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Strategien beim Abschluss von QSV
METHODIK:
Vortrag, Diskussion und Erfahrungsaustausch
SEMINARBEGLEITER:
RA Prof. Dr. Tobias Lenz, Partner der Sozietät Graf von Westphalen
Seine Meinung: „Die Rechtsprechung hat durch drei aktuelle Urteile die Diskussion über die Frage der bloßen Warnung anstelle des kostenlosen Austausches(Rückrufs)wiederbelebt."
SEMINARDAUER:
1 Seminartag / 8 Seminarstunden
(von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
AUSTRAGUNG: Termin Ort Seminar-Nr.
21.04.2010 Darmstadt 4047 121
27.10.2010 Dortmund 4047 122
SEMINARPREIS 590 € - REFA-Mitglieder 560 € (Seminargetränke + Mittagessen inbegriffen)
Mehr Informationen sowie das Anmeldeformular unter: http://www.refa.de/seminare/seminare.php?seminar_id=290
