Internationales Vertragsrecht

Bei der zivilrechtlichen Gestaltung der Import- und Exportverträge sind die zoll- und außenhandelsrechtlichen Anforderungen mit den handelsrechtlichen Erfordernissen und etwaigen Finanzierungsvorgaben in Einklang zu bringen.

Wir beraten und vertreten umfassend

  • bei Verhandlungen mit Vertragspartnern und der Gestaltung von Import- und Exportverträgen (UN-Kaufrecht, Incoterms, Schieds- und Rechtswahlklauseln)
  • bei der Absicherung der Vertragspflichten
  • bei der Wahl der richtigen Finanzierungsform und Zahlungssicherung (Akkreditiv, Warenkreditversicherung, Hermes-Bürgschaften)
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Schiedsgerichtsverfahren (ICC, LCIA, CIETAC, DIS) und Verfahren vor den ordentlichen Gerichten

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