Das Kartellrecht nimmt im Rahmen von Zivilprozessen eine immer wichtigere Rolle ein. Wir verstehen das Kartellrecht gleichermaßen als „Schild" und als „Schwert": Neben der Abwehr von kartellrechtswidrigen Ansprüchen machen wir die unseren Mandanten aufgrund von Kartellverstößen und missbräuchlichen Verhaltensweisen anderer Unternehmen entstehenden Vermögensschäden zivilgerichtlich geltend.
