In der Unternehmenspraxis hat das Vertriebskartellrecht eine große Bedeutung. Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich der kartellrechtskonformen Ausgestaltung ihrer Liefer- und Vertriebsverträge und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale Vertriebsform für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Unsere Expertise ermöglicht Ihnen neben einer rechtssicheren Verwendung von Ausschließlichkeits-, Bedarfsdeckungs- und Begünstigungsklauseln und kartellrechtlich zulässigen Wettbewerbsverboten, den Auf- und Ausbau selektiver Vertriebssysteme.

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