Vom 25. bis zum 26. Februar 2010 fand in Münster zum vierten Mal der Exportkontrolltag statt. Graf von Westphalen wurde dabei durch Marian Niestedt und Dr. Kirsa Steinke vertreten.
Der Exportkontrolltag 2010 bot wieder die Gelegenheit zum Austausch zwischen der Wirtschaft und den mit Fragen der Exportkontrolle und Sanktionen befassten Behörden, insbesondere aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Der erste Tag stand im Zeichen aktueller Entwicklungen im Bereich der Exportkontrolle, die in einem Politforum, bei dem unter anderem Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sowie Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, als Sprecher auftraten, sowie in einem Fachforum diskutiert wurden.
Das Fachforum deckte ein breites Spektrum an Themen - von internationalen Initiativen zur Nichtverbreitung über die Zukunft der internationalen Exportkontrollregime bis hin zur europäischen und nationalen Entwicklung auf dem Gebiet der Exportkontrolle und der Verzahnung von Exportkontroll- und Zollrecht - ab. Im Zentrum des zweiten Tages standen Fachpanel zur Financial Action Task Force (FATF) sowie zum Internal Compliance Program (ICP).
Die internationale Financial Action Task Force, in der die OECD-Staaten vertreten sind, beschäftigt sich mit der Veränderung der Proliferationsfinanzierung. Dabei geht es insbesondere um die Einschaltung von Finanzinstituten in die Exportkontrolle von Auslandsgeschäften durch die Schaffung eigener Prü-fungspflichten.
Das Thema der innerbetrieblichen Exportkontrollprogramme gewinnt nicht zuletzt durch den mit der neuen Dual-Use-Verordnung eingeführten Art. 12 Abs. 2 zunehmend an Bedeutung. Die Bestimmung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Bewertung eines Antrags eines Rüstungsunternehmens auf eine Sammelausfuhrgenehmigung auch berücksichtigen, ob der Antragsteller ein unternehmensinternes Exportkontrollprogramm eingeführt hat. Seinen Abschluss fand die Tagung mit einer regen Podiumsdiskussion zur Frage, wie viel Eigenverantwortung den Unternehmen überlassen bleiben soll und welche Einschränkungen den Wirtschaftsteilnehmern je nach Standpunkt vorgegeben werden dürfen oder sollen.
Der vierte Exportkontrolltag hat erneut gezeigt, welche Bedeutung der Dialog zwischen Wirtschaft und Verwaltung hat und wie wichtig es ist, den Kontakt zu den zuständigen Behörden zu pflegen.
