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Ausgabe Januar 2010EditorialAktuelle Nachrichten vom Gesetzgeber und den Gerichten, knapp und kompetent für Sie zusammengestellt und kommentiert, u.a. zur Beurkundung in der Schweiz, zur Geschäftsführerhaftung bei Email-Werbung und zur Reform des Erbrechts. Redaktion |
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Wirtschaftsprüferhaftung: Mitverschulden des Mandanten |
Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2009 grundsätzliche Feststellungen zur Frage des Mitverschuldens sowie der Verjährung bei Schadensersatzansprüchen, die gegenüber einem Jahresabschlussprüfer geltend gemacht werden, getroffen. |
Beurkundung von Anteilsübertragungen in der Schweiz nicht mehr möglich?Das LG Frankfurt a.M. hat erhebliche Zweifel, ob ein Schweizer Notar nach Inkrafttreten des MoMiG weiterhin GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen formwirksam vornehmen könne. In der Praxis werden Geschäftsanteilsübertragungen häufig in der Schweiz beurkundet. Schweizer Notare können, anders als deutsche, bei ausländischen Mandanten über den Preis der Beurkundung, also ihre Gebührenhöhe, frei verhandeln. |
Änderungen im Erbrecht ab dem 1. Januar 2010Seit dem 1. Januar 2010 gelten einige Änderungen im Erbrecht. Das bisherige Erbrecht besteht in seiner Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung soll auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen reagieren. Änderungen wurden vor allem im Pflichtteilsrecht, d.h. bei der gesetzlichen Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe, vorgenommen. Ein „großer Wurf“ ist mit der Reform jedoch nicht gelungen. |
Kein Betriebsübergang bei verändertem BetriebskonzeptTrotz weitgehender Übernahme der sächlichen Betriebsmittel liegt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht vor, wenn ein Unternehmen die bisherige Tätigkeit mit erheblich verändertem Betriebskonzept fortführt. Mangels Betriebsübergangs gehen die Arbeitsverhältnisse nicht auf den Betriebserwerber über. |
Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei unzulässiger E-Mail WerbungDer Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung, wenn er nichts unternimmt, um E-Mail-Werbung zu verhindern, die unlauter ist, weil die Adressaten nicht in den Erhalt solcher Werbung eingewilligt haben. Das hat das OLG Düsseldorf am 24.11.2009 entschieden. |
Das Immobilienteam von Graf von Westphalen wächst weiterMit Rechtsanwältin Dr. Bettina Schmitt-Rady (41) wächst das Immobilienteam von Graf von Westphalen zum Januar 2010 erneut um eine Partnerin. |
| Impressum Graf von Westphalen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Sitz: Köln - AG Essen (PR 1133) USt.-Ident-Nr.: DE230251733 Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Kristofer Bott und Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23, 60325 Frankfurt am Main E-Mail der Redaktion: newsletter@grafvonwestphalen.com Die Mitteilungen dieses Newsletters enthalten allgemeine Informationen zu rechtlichen Themen. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Information übernehmen wir keine Haftung. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr bekommen wollen, klicken Sie bitte hier. © Graf von Westphalen, Partnerschaft - Alle Rechte vorbehalten |
