Mai 2024 Blog

Künstliche Intelligenz in der Energiewirtschaft

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt auch in der Energiewirtschaft zunehmend an Bedeutung und kann einen wichtigen Beitrag leisten, um Effizienz, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern und zum Umbau der Energiesysteme beizutragen.

Die Energieerzeugung lässt sich optimieren, wenn Erzeugungsanlagen durch maschinelles Lernen und Predictive Analytics dynamisch auf Änderungen in der Energieproduktion und -nachfrage reagieren. Genauso helfen Demand Response-Strategien, die Verbrauchsnachfrage an das Angebot anzupassen, vor allem während Spitzenlastzeiten. Wenn KI-Systeme die Überwachung und Analyse von Stromnetzdaten übernehmen, lassen sich Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen frühzeitig erkennen. Im Energiehandel helfen KI-basierte Systeme, Energiepreise zu prognostizieren und automatisierte Handelsentscheidungen zu treffen.

Ein neuer Schub für die Nutzung von KI in Unternehmen hat sich ergeben, seit Open AI im November 2022 ChatGPT veröffentlicht hat. Damit haben KI-Systeme nochmal eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Unternehmen entwickeln zunehmend eigene GPT-Anwendungen für unterschiedliche Unternehmensaufgaben. Um die Potenziale von KI optimal zu nutzen, ist ein Verständnis des rechtlichen Rahmens unabdingbar.

Rechtlicher Rahmen für KI-Technologien

Das Europaparlament hat am 13. März 2024 die Verordnung über Künstliche Intelligenz (“AI Act“) verabschiedet, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Technologien. Die Regelungen des AI Acts werden ab unterschiedlichen Zeitpunkten gelten, die Regelungen zu verbotenen Praktiken voraussichtlich ab Dezember 2024, der Großteil der Regelungen ab Mitte 2026. Für Unternehmen, die KI-Technologien bereits einsetzen oder künftig einsetzen wollen, ist es wichtig, die Regelungen des AI Acts schon jetzt zu kennen. Wenn eine KI-Anwendung im Unternehmen eingeführt wird, soll sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, damit sie auch in Zukunft genutzt werden kann.

Risikobasierter Ansatz des AI Acts

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem AI Act einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet vier Gruppen von KI-Anwendungen: (1) Verbotene Anwendungen, (2) Hochrisikoanwendungen, (3) Anwendungen mit begrenztem Risiko und (4) Anwendungen mit geringem Risiko.

Verboten sind KI-Anwendungen, die Personen manipulieren oder deren Schwächen ausnutzen sollen. Auch ein „Social Scoring“ mit dem Ziel der Schlechterstellung und Benachteiligung bestimmter Personen ist untersagt.

Einsatz von Hochrisikosystemen

Für Unternehmen sind vor allem die Regelungen zu Hochrisikosystemen von Bedeutung. Das gilt vor allem für die Energiewirtschaft. Alle KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile im Rahmen der Verwaltung und des Betriebs kritischer digitaler Infrastruktur oder der Gas-, Wärme- oder Stromversorgung verwendet werden sollen, werden vom AI Act als Hochrisikosysteme eingestuft.
Hersteller von Hochrisikosystemen müssen einen umfangreichen Prozess durchlaufen, bevor sie die Systeme auf den Markt bringen können. Für Unternehmen, die die Systeme anwenden, gibt es ebenfalls eine Reihe von Pflichten (Art. 26 AI Act): Sie müssen technische und organisatorische Maßnahmen einführen, damit das KI-System gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers eingesetzt wird. Außerdem müssen Anwender für eine ordnungsgemäße Aufsicht über die Systeme sorgen, müssen die Qualität von Eingabedaten sicherstellen sowie Betroffene über den Einsatz informieren.

Transparenz und KI-Kompetenz

Auch für andere KI-Anwendungen, die keine Hochrisikosysteme sind, gibt es eine Reihe von Transparenzpflichten, damit Betroffene informiert werden. Ganz allgemein gilt, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter, die KI-Systeme einsetzen, ausreichend schulen müssen, damit diese Mitarbeiter über die notwendige KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 AI Act).

Vermeiden von Risiken

Die Schulung von Mitarbeitern und die Vorgabe von Richtlinien im Unternehmen ist auch wichtig, um Risiken für das Unternehmen zu vermeiden. Das gilt vor allem, um Haftungsrisiken, Datenschutzverstöße und Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Die bekannten KI-Anwendungen wie ChatGPT, Google Gemini und Microsoft Copilot sind große Sprachmodelle. Große Sprachmodelle sind darauf optimiert, flüssige Texte zu verfassen. Die Leistungen sind hervorragend. Große Sprachmodelle sind aber keine Wissensdatenbanken. Dies bedeutet, die Texte enthalten häufig grobe inhaltliche Fehler. Bevor man solche KI-Systeme im Unternehmen einsetzen kann, müssen sie mit individuellen Daten trainiert werden. Außerdem muss das Unternehmen sicherstellen, dass der Anwendungsbereich eingeschränkt ist. Ein Chatbot für die Kundenansprache soll Fragen zu den Produkten des Unternehmens beantworten. Der Chatbot soll sich aber nicht zu Konkurrenzprodukten äußern und auch nicht zu politischen Fragen oder zum Tagesgeschehen.

Wenn die KI-Anwendung, wie häufig, auch personenbezogene Daten verarbeitet, so gelten die Anforderungen des Datenschutzrechts. Für generative KI-Anwendungen, die Texte oder Bilder erstellen, gelten auch urheberrechtliche Anforderungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Lizenzen für die Verwendung eigener Trainingsdaten haben. Unternehmen müssen auch regelmäßig prüfen, dass die produzierten Texte und Bilder keine Rechte Dritter verletzen.

Chancen der KI Nutzung

Insgesamt bietet die Nutzung von KI-Anwendungen auch für Unternehmen der Energiewirtschaft große Vorteile. Die Einführung von KI-Anwendungen im Unternehmen ist keine Frage des Ob, sondern des Wie. Die Effizienzgewinne sind so groß, dass die Anwendungen sich zügig durchsetzen werden. Es ist erfreulich, dass der AI Act nunmehr verabschiedet ist. Damit wissen Unternehmen, was auf sie zukommt und welche Anforderungen sie einhalten müssen. Unternehmen, die diese Regelungen des AI Acts sowie die anderen rechtlichen Anforderungen frühzeitig in ihre Planung und strategischen Überlegungen einbeziehen, werden im vollen Umfang von den Vorteilen der KI-Anwendungen profitieren.

Wenn Sie Interesse an einem Webinar „Der neue AI-Act: KI im Unternehmen rechtssicher einsetzen“ oder allgemeine rechtliche Fragen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Energiewirtschaft haben, wenden Sie sich gerne an uns.

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