Am 13.12.2022 hat der Bayerische Landtag das „Klimaschutzgesetz 2.0“ in Gestalt der Neufassung des bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket soll eine grundlegende Neuausrichtung der bayerischen Klimapolitik erfolgen.
Zwischenzeitlich ist auch in der Praxis hinreichend bekannt, dass die Vereinbarung eines Pauschalhonorars keinen Schutz vor Mehrvergütungsansprüchen bietet. Das OLG Köln hat dies auch für den Architektenvertrag bestätigt.
Zum 01.01.2018 wurde das Bauvertragsrecht umfassend geändert. In § 650s BGB wurde eine Normierung der Teilabnahme von Planerleistungen aufgenommen.
Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Rostock, nachdem das LG in erster Instanz zu dem Ergebnis kam, die Errichtung eines sog. Warmdaches entsprach zur Zeit der Abnahme im Jahr 2010 nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI 2013 (wir berichteten: Das Ende der Mindest- und Höchstsätze der HOAI) war der Gesetzgeber gezwungen, die HOAI entsprechend anzupassen. Die Novelle der HOAI trat zwischenzeitlich zum 01.01.2021 in Kraft und beinhaltete die vollständige Abschaffung der verbindlichen…
Neben der Nichtigkeit eines Architektenvertrages bei Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz stellte das OLG Düsseldorf fest, dass ein Planer – wie ein Rechtsanwalt - für die Einhaltung der Formvorgaben für die Honorarvereinbarung Sorge trägt. Andernfalls ist er nach Treu und Glauben gehindert, nachträglich den Mindestsatz gem.…
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass im Rahmen einer fehlerhaften Ausschreibung eine Prüf- und Hinweispflicht des Bieters besteht, wenn die Ausschreibungsunterlagen offensichtlich falsch sind. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nach ...
Die Problemkreise, die aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) resultieren, sind im Wesentlichen überschaubar. Verträge in denen ein Honorar unter Bezugnahme auf die HOAI innerhalb des dort vorgegebenen Honorarrahmens vereinbart wurden, bleiben von der Entscheidung unberührt. Erhebliche Rechtsunsicherheiten ergeben sich…