Januar 2016 Blog

Güterlisten im Anhang zur EU-Dual-Use-Verordnung neu gefasst

Güterlisten im Anhang zur EU-Dual-Use-Verordnung neu gefasst

Die EU-Kommission hat am 24. Dezember 2015 im Amtsblatt der EU die geänderten Anhänge der EG-Dual-Verordnung bekannt gegeben, die seit dem 25. Dezember 2015 gelten und zu beachten sind. 

Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2420/2015 wurden die Anhänge I (Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemäß den internationalen Exportkontrollkontrollregimen), IIa ff. (Allgemeine Genehmigungen der EU) und IV (Güter, deren Verbringung innerhalb der EU genehmigungspflichtig ist) neu gefasst. Mit der EU-Verordnung werden insbesondere bereits im Jahr 2014 in den internationalen Exportkontrollregimen getroffene Beschlüsse umgesetzt.

Die EU-Kommission hat dazu einen Überblick über die Änderungen (Comprehensive Change Notes Summary for Council Regulation (EU) No. 428/2009) zur Verfügung gestellt, der auch über die Webseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar ist. Innerhalb der Kategorie 2 wird insbesondere hinsichtlich der Positionen 2B001 a/b/c bei Werkzeugmaschinen für Dreh-/Fräs- und Schleifbearbeitung der Kontrollparameter „Positioniergenauigkeit“ durch den Parameter „Wiederholgenauigkeit“ ersetzt.

Bei der Position 5A002 in Kategorie 5 wird die freistellende Anmerkung für be-stimmte Systeme für Informationssicherheit, Geräte und Bestandteile auf Router, Switches und Rechner erweitert.

Weitere Änderungen betreffen die Kategorien 6, 8 und 9. Innerhalb der Kategorie 9 gilt dies vor allem für die Positionen 9A112 und 9A012 zu Unmanned Aerial Vehicles (UAVs). Die Kategorien 0, 3, 4 und 7 sind hingegen von den Änderungen kaum betroffen. Die Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen bestehen in einer Anpassung der Allgemeinen Genehmigungen EU001 bis EU006 an den Anhang I der Dual-Use-Verordnung; im Übrigen unterliegen die Allgemeinen Genehmigungen keinen weiteren Änderungen. 

Betroffenen Unternehmen ist zu raten, ihren Artikelstamm auf mögliche Änderungen zu überprüfen.

Marian Niestedt, M.E.S., Rechtsanwalt
Hamburg

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