20 Oktober 2016 Pressemitteilungen

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung

Die vier Betreiber von Kernkraftwerken Eon, RWE, EnBW und Vattenfall zahlen rund 23,6 Milliarden Euro in einen Fonds ein. Dafür übernimmt der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung aller radioaktiven Abfälle. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung vor, den das Bundeskabinett gestern auf den Weg gebracht hat.

Weiterhin regelt der Entwurf, dass die Unternehmen für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke verantwortlich bleiben.

Das Bundeskabinett folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), die im April diesen Kompromissvorschlag unterbreitet hat.

Mit Dr. Werner Schnappauf und Gerald Hennenhöfer waren zwei Anwälte von GvW Graf von Westphalen Mitglieder der Expertenkommission. In unserem Kurzvideo erläutern beide die Ergebnisse der KFK im Hinblick auf die Energiewende und den Rückbau von Kernkraftwerken.

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