Flughafen Lübeck: Planfeststellungsbeschluss hält mit GvW Graf von Westphalen allen Klagen stand

Nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung am 13. und 14. Juni 2018 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) weitere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee abgewiesen. Bereits im Februar war die Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Schleswig-Holstein gescheitert (mehr). Damit blieben sämtliche Klagen gegen das Projekt erfolglos.

Die Klage einer Bürgerin aus Lübeck wurde nach einer geringfügigen Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt (1 KS 5/10); die eines weiteren lärmbetroffenen Privatklägers wurde vollumfänglich abgewiesen (1 KS 3/10). Auch die Klage der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e.V. hatte keinen Erfolg (Az. 1 KS 4/10).

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Lübecker Flughafens hat somit Bestand. In keinem der Verfahren wurde die Revision zugelassen. Die Kläger haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

GvW hat das Land Schleswig-Holstein mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung) und Corinna Lindau, LL.M.

Bleiben Sie informiert

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.