GvW Veranstaltung

24 April 2018
Düsseldorf

Arbeitnehmerüber­las­sung

Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten seit 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl und Größe des Betriebsrats.
 
Der Referent, GvW Rechtsanwalt Anton Kastenmüller übermittelt unter anderen einen systematischen Überblick über alle relevanten Vorschriften, Ausnahmen und Sonderregelungen zum Fremdpersonaleinsatz, sowie welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der Novelle haben.

Diese Veranstaltung findet auch am 25. April in Bremen und am 26. April in Leipzig statt.

Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Leonardo Hotel Düsseldorf City Center

Ludwig-Erhard-Allee 3

40227 Düsseldorf

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