GvW Veranstaltung

26 November 2018
München

Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz

Zum 01.01.2019 ist das Inkrafttreten der neuen Brückenteilzeit geplant. Die Neuerungen bringen viel Verwaltungsaufwand mit sich und erschweren künftig die Personalplanung.

  • Arbeitnehmer müssen die Teilzeit spätestens drei Monate vor Beginn beantragen. Dies gibt Unternehmen künftig nur noch wenig Zeit, um eine Vertretung zu organisieren.
  • Nach der Teilzeitphase, die bis zu fünf Jahre umfassen kann, haben Mitarbeiter einen rechtlichen Anspruch auf die Rückkehr zu ihrer vorherigen Arbeitszeit.
  • Nach einem Jahr können Mitarbeiter die Teilzeitarbeitszeit erneut beantragen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt bei GvW, Christoph J. Hauptvogel gibt Ihnen einen systematischen Überblick über alle Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung z. B. zu Kettenbefristungen.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung der Akademie Herkert finden Sie hier.

Mercure Hotel München City Center

Senefelderstraße 9

80336 München

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