GvW Veranstaltung

07 Mai 2024
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EUDR – Sorgfaltspflichten der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Verarbeitet oder handelt Ihr Unternehmen z.B. mit Kaffee, Kakao, Leder, Rindfleisch, Kautschuk, Holz und deren Folgeprodukten? Dann betrifft Sie die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR), die im Juni 2023 in Kraft getreten ist und ab Dezember 2024 bzw. für kleinere Unternehmen ab Juni 2025 gilt. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen zukünftig beim Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt und beim Exportieren von Rohstoffen und Produkten unternehmerische Sorgfaltspflichten beachten müssen. Diese Produkte dürfen nur noch dann vermarktet werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert wurden und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands stehen.   

Max Jürgens gibt Ihnen einen Überblick über den Geltungsbereich der Verordnung und informiert Sie darüber, wie Sie den entsprechenden Sorgfaltspflichten nachkommen können.

Weitere Informationen zum Webinar, veranstaltet durch die IHK Saarland in Kooperation mit osapies, finden Sie hier. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. 

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