GvW Veranstaltung

16 April 2018
Mannheim

Neues Bauvertragsrecht für Bauunternehmer und Bauträger

Das am 01.01.2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht bringt weitreichende materielle und prozessuale Änderungen für die baurechtliche Praxis mit sich.

Der Unternehmer kann im Streitfall 80 Prozent seiner Nachtragsvergütung durch einstweilige Verfügung vor den flächendeckend bei den Gerichten eingerichteten Baukammern geltend machen. Die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Vertragsgestaltung und die Prozessführung sind erheblich. Dies gilt gerade auch mit Blick auf die ungeklärten Folgen für die AGB-rechtliche (Un-)Wirksamkeit jahrzehntelang gelebter VOB/B-Regelungen und das praktische Nachtragsmanagement.

Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle wird GvW Rechtsanwalt 
Dr. Maximilian R. Jahn die Neuregelungen zu erläutern und die Konsequenzen für die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung beim gewerblichen BGB- und VOB/B-Bauvertrag und Bauträgervertrag unter Berücksichtigung erster Praxiserfahrungen aufzeigen. Ein Überblick zu den übrigen Neuregelungen rundet das Seminar ab.

Weitere Informationen finden Sie hier.

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Augustaanlage 65

68165 Mannheim

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