Beratung von Unternehmen und der Öffentlichen Hand
Das öffentliche Wirtschaftsrecht hat bei GvW Graf von Westphalen traditionell einen hohen Stellenwert. Seit etwa 70 Jahren nehmen wir Ihre Interessen in den verschiedensten Feldern des öffentlichen Rechts wahr. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen sowohl private Unternehmen als auch Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Wir beraten und vertreten Unternehmen in Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Anordnungen oder Beanstandungen sowie beim Zugang zu Verwaltungsinformationen. Aus unserer täglichen Arbeit sind wir mit den Abläufen und Entscheidungswegen der öffentlichen Verwaltung bestens vertraut. Wir sind genauso vor Kommunalverwaltungen tätig wie vor überörtlichen Fachbehörden und der Europäischen Kommission. Regelmäßig treten wir vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen, der Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, den Gerichten der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf. Wegen unserer wissenschaftlichen Expertise sind wir überdies häufig in Schverständigengutachten gefragt.
Die Kanzlei begleitet die öffentliche Hand (etwa Ministerien, Gemeinden und berufsständische Kammern) in gerichtlichen Auseinandersetzungen, in Gesetzgebungsverfahren, bei der Organisation öffentlicher Aufgaben (Umstrukturierung, Privatisierung, „Rekommunalisierung“), bei der Gründung und bei der Steuerung öffentlicher Beteiligungsunternehmen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen.