Infrastruktur und Öffentlicher Sektor
Die Beratung der öffentlichen Hand hat in der langjährigen Geschichte unserer Kanzlei Tradition. Seit vielen Jahrzehnten beraten wir Bundes- und Landesministerien, Städte, Gemeinden, Verbände und öffentliche Körperschaften und begleiten Private durch alle Arten von Genehmigungsverfahren.
Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden haben anspruchsvolle Entscheidungen zu treffen. Wir kennen diese Situationen und Herausforderungen der Verwaltungspraxis und sind gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten zur Klärung komplexer Fragestellungen und Erarbeitung angemessener und praxisorientierter Lösungen qualifiziert.
„Pflegt gute Kontakte zu diversen Behörden“
GvW wird im Bereich Umweltrecht empfohlen
Kontakt
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Städtebau
- Begleitung städtebaulicher Projekte
- Beratung bei städtebaulichen Satzungen
- Verhandlung und Gestaltung städtebaulicher Verträge
- Immobilienprojektentwicklungen
- Quartiersentwicklungen
- Business Improvement Districts (BIDs)
- Housing Improvement Districts (HIDs)
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- Umwelt- und Planungsrecht
- Beratung in Planfeststellungsverfahren
- Beratung in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren
- Beratung im Immissionsschutzrecht
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- Kommunalrecht
- Kommunales Abgaben- und Gebührenrecht
- Überprüfung kommunaler Satzungen
- Beratung zu kommunalen Unternehmen
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Kommunalwahlrecht
- Kommunaler Verfassungsstreit
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
Personal- und Sachkosten, die für Streckenkontrollen an den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Bundesfernstraßen anfallen, sind Zweckausgaben i.S. des Art. 104a Abs. 2 GG. Diese Zweckausgaben hat der Bund zu tragen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig auf die Klage des Landes Hessen (BVerwG 9 A 13.21). Der Bund hat damit keinen Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 16 743 696,75 Euro gegen das Land Hessen.
Die Düsseldorfer Rheinbahn AG (Rheinbahn) und die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) planen – wie in der Presse berichtet wird – die gemeinsame Anschaffung von mindestens 60 Stadtbahnen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Ausbau des Hamburger Flughafens abgewiesen (Urt. v. 3. 6. 2020 – 1 E 1/19.P). Insoweit hat der Planfeststellungsbeschluss von 1998 für einen bedarfsgerechten Ausbau des Flughafens weiter Bestand. GvW-Partner Prof. Dr. Ulrich Hösch hat den Flughafen Hamburg als Beigeladenen erfolgreich vertreten.
Business Improvement Districts - So werten Grundeigentümer ihr Quartier auf
In Business Improvement Districts (BID) schließen sich Grundeigentümer eines Quartiers zusammen, um gemeinsam mit der Kommune etwa ihren Einzelhandelsstandort durch bauliche aber auch durch Service- oder Marketingleistungen aufzuwerten. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Vorreiterin in Sachen BIDs.
Zur Beschleunigung des Projekts der Errichtung einer 380-kV Freileitung zwischen Güstrow – Parchim Süd auf einer Länge von etwa 53 km hat die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, die Kanzlei GvW Graf von Westphalen im Rahmen einer Ausschreibung als Projektmanager gem. § 43g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit der rechtlichen Unterstützung im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens beauftragt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Bay StMUK), hat nach Durchführung des sehr komplexen EU-weiten Vergabeverfahrens „Videokonferenzwerkzeug (ViKo 2021)“ im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule dem Unternehmen Auctores GmbH mit seinem Videokonferenztool „Visavid“ den Zuschlag erteilt.