Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktorientierte Formen der Unternehmensfinanzierung haben im Transaktionsgeschäft einen enormen Stellenwert. Ob Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Genussscheine oder Fondsanteile – der Einsatz dieser Finanzierungsinstrumente unterliegt strikten Regularien auf dem deutschen und internationalen Kapitalmarkt. Wir haben langjährige Erfahrung in der Anwendung des Kapitalmarktrechts, wie dem Aktienrecht, dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder dem Investmentgesetz (InvG). Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeiten wir Hand in Hand mit Fachleuten aus unseren ausländischen Büros oder aus unseren befreundeten ausländischen Anwaltskanzleien zusammen. Wir beraten deutsche und ausländische Banken und Fondsgesellschaften bei allen Arten von Unternehmensfinanzierungen. Als offizieller Listing Partner der Deutschen Börse AG und als China Expert stehen wir mit der Frankfurter Börse und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in engem Kontakt.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Beratung bei Wertpapieremissionen und -platzierungen


Beratung bei der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel


Beratung bei der Beendigung oder einem Wechsel der Börsennotierung in ein anderes Börsensegment


Beratung bei der Übernahme oder einem Paketerwerb bei einer börsennotierten Gesellschaft


Beratung bei der Erfüllung von Publizitätspflichten und weiteren aus der Börsenzulassung resultierenden Folgepflichten


Beratung in Fragen der Corporate Governance und Compliance börsennotierter Unternehmen


Korrespondenz mit der BaFin und der Deutschen Börse


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