Recht der Investitionskontrolle

Beratung bei ausländischen Direktinvestitionen

Zur Vermeidung von Gefahren für die deutsche und europäische Sicherheit oder Ordnung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Erwerb von bzw. die Beteiligung an deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren im Einzelfall überprüfen, unter Auflagen stellen oder sogar verbieten. Die deutsche Investitionskontrolle ist in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden und erfasst inzwischen nicht nur Rüstungsgüter und kritische Infrastrukturen, sondern etwa auch als kritisch angesehene Technologien sowie den Gesundheitssektor. Insbesondere hat dabei bereits der Zeitraum vor dem eigentlichen Abschluss eines Veräußerungsvertrages an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig sorgen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe und lange Prüffristen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Sowohl für erwerbende als auch für veräußernde Unternehmen ist es daher umso wichtiger, die einschlägigen Vorgaben zu kennen und zu beachten.

Unsere Kanzlei unterstützt deutsche und ausländische Unternehmen umfassend


bei der Prüfung, ob ein geplantes Veräußerungs- bzw. Erwerbsvorhaben eine investitionskontrollrechtliche Prüfung erfordern oder auslösen könnte,


im Rahmen des Verkaufsprozesses bei der Berücksichtigung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben zur deutschen Investitionskontrolle


bei der Ermittlung eines rechtssicheren und zugleich ökonomischen Vorgehens im Hinblick auf die Meldung betroffener Erwerbe


bei der Vertretung gegenüber und der Kommunikation mit dem BMWi im Vorfeld sowie während laufender Prüfverfahren


bei der Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Freigabe beim BMWi sowie bei der etwaigen Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge.


Vermeidung aufwändiger Rückabwicklungen und empfindlicher Sanktionen

Die Verschärfung der Investitionskontrolle äußert sich schwerpunktmäßig auch gerade im Bereich der möglichen Sanktionierung von Verstößen gegen die außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Nicht nur ist bei bestimmten meldepflichtigen Erwerben ein Vollzugsverbot zu beachten und besteht in bestimmten Konstellationen die Gefahr der Verpflichtung zu einer aufwändigen und kostenintensiven Rückabwicklung bereits vollzogener Verträge. Unter Umständen drohen auch empfindliche Geldstrafen und Bußgelder bis hin zu Gefängnisstrafen. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend in jedem Stadium einer Direktinvestition, um Verstöße zu vermeiden und Ihre Investitionsvorhaben zu einem zeitnahen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.

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