Strategische Beratung zum Schutz von Innovationen / Erfindungen

Das Thema Innovationsschutz setzt bereits weit vor der Anmeldung von Schutzrechten an. Unternehmer wie Erfinderinnen müssen potentiell vermögenswerte Assets bereits im Rahmen der unternehmensinternen Produktideenfindung und auch in der Produktentwicklung sorgfältig auf mögliche Schutzfähigkeit prüfen, und ggf. Schutzmechanismen entwickeln, um bestmöglichen Schutz für das erworbene und zu erwerbende Knowhow zu gewährleisten. Bereits kleine Schutzlücken können sich langfristig als große finanzielle Risiken erweisen, wenn beispielsweise Entwicklungsideen aus dem Unternehmen fließen. Vor diesem Hintergrund ist die frühzeitige strategische Beratung zum Schutz von Innovationen und Erfindungen ein essentieller Bestandteil eines wirtschaftlich denkenden und handelnden Unternehmens. Frühzeitige Investitionen in Innovationsschutz und entsprechende Beratung können sich langfristig wirtschaftlich als sehr vorteilhaft erweisen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen beraten bereits langjährig zu strategischen Fragestellungen im Bereich des Schutzes von Innovationen / Erfindungen. Unsere gesamtheitlich beratende Tätigkeit reicht über den gesamten Produktlebenszyklus von der Ideenfindung über die Schutzrechtsanmeldung bis hin zur stetigen Portfolioverwaltung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus bestehenden Schutzrechten. Insbesondere umfasst unser Tätigkeitsspektrum zur Innovationsschutzstrategie folgende Bereiche:


Portfolioanalyse und Beratung zu Schutzrechtsstrategien (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster/Design, Marken)


Produktanalyse


Untersuchung zu bestehenden F&E-Strukturen (Forschung und Entwicklung)


Intellectual Property Due Diligence (IP Due Diligence), im und außerhalb des Kontexts von Unternehmenstransaktionen (M&A, Merger&Acquisition)


Beratung zu Arbeitnehmererfindermanagement


Beratung zu Gebrauchsmusteranmeldungen / Patentanmeldungen (in Kooperation mit Patentanwältinnen und Patentanwälten / Patenanwaltskanzleien)


Beratung zu Designanmeldungen (auch für „technische“ Produkte)


Beratung zu nicht eingetragenen Schutzrechten (nicht eingetragenes Geschmacksmuster, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz / UWG)


Beratung zu und Entwicklung von Prozessstrategien (Verteidigung gegen bzw. Angriff auf bestehende Schutzrechte Dritter, Planung der Schutzrechtsdurchsetzung, Enforcement von Schutzrechten; Hinterlegung von Schutzschriften)


 

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