Verbrauchsteuern

Umfangreiche Steuerpflichten für Unternehmen

Verbrauchsteuern sind in der EU nicht vollständig harmonisiert. Daher sind bei grenzüberschreitenden Transaktionen jeweils nationale Besonderheiten zu beachten.
Zugleich gelten für die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen innerhalb der EU und mit Drittländern besondere Regelungen. Bestimmte Waren (Mineralöl, Erdgas, Strom, Tabak, Kaffee, Branntwein und Schaumwein) unterliegen zudem im gewerblichen Warenverkehr der Verbrauchsteuer.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Sie


bei der Prüfung von Bescheiden, in Erlass- und Erstattungsverfahren sowie in Rechtsbehelfsverfahren vor den Behörden und Finanzgerichten


bei der steueroptimierten Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen (insbesondere bei Reihen- und Dreiecksgeschäften unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen zwischen Zoll und Umsatzsteuer)


beim Umgang mit den Behörden und der Erfüllung von Förmlichkeiten, speziell bei Meldepflichten sowie bei Steueranmeldungen und Berichtigungsanträgen


zu Fragen der Beförderung von Steuergegenständen, insbesondere zu Möglichkeiten der Steueraussetzung


zum Quotenhandel mit Biokraftstoffen


Steuervergünstigungen im Verbrauchsteuerrecht

Neben umfangreichen steuerlichen Pflichten sehen die Verbrauchsteuergesetze auch vielfältige Möglichkeiten der Steuerbefreiung, -erstattung und -ermäßigung vor. Steuervergünstigungen werden insbesondere dann relevant, wenn Waren nicht nur zum Zweck des Genusses oder Verbrauchs eingesetzt oder verwendet werden können. Wir beraten Sie umfassend in allen Facetten der Verbrauchsteuer – immer mit Blick auf die Befreiungs- und Entlastungstatbestände in den unterschiedlichen Bestimmungen. 

Pflichtfeld *