Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Strafverteidigung, Unternehmensvertretung und Criminal Compliance

Das Wirtschaftsleben gerät zunehmend in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Strafrechtliche Vorwürfe und strafprozessuale Ermittlungen stellen für die betroffenen Unternehmen und Verantwortlichen eine schwere Belastung dar. Für Unternehmen sowie ihre Geschäftsführungen und Vorstände gilt es daher, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die nicht nur die klassischen Felder der Betrugs-, Untreue- und Steuerdelikte, sondern auch das Nebenstrafrecht sowie außerstrafrechtliche Normen betreffen.

GvW Graf von Westphalen berät und verteidigt Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die präventive Beratung als auch die Begleitung durch alle Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Bei der präventiven Beratung liegt der Schwerpunkt unserer Anwälte vor allem darin, strafrechtliche Risiken für das Unternehmen und dessen Verantwortliche durch rechtzeitige und angemessene Vorbeugemaßnahmen zu vermeiden. Darüber hinaus helfen wir präventiv ein geeignetes Risikomanagement- und Compliance-System für das jeweilige Unternehmen zu entwickeln und zu implementieren. Zeigen sich Anhaltspunkte für rechtswidriges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten im Unternehmen, beraten wir bei den erforderlichen internen Ermittlungen und vertreten die Unternehmensinteressen innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens.

Wir begleiten das Unternehmen bei Durchsuchungsmaßnahmen, koordinieren eine effektive Verteidigung, unterstützen bei der Kommunikation nach innen und außen und schützen es vor wirtschaftlichen Schäden, insbesondere bei strafprozessualen Maßnahmen der Einziehung. Soweit das Unternehmen Geschädigte ist, beraten und vertreten wir es bei der strafrechtlichen Verfolgung der Rechtsverletzungen, etwa durch Erstattung von Strafanzeigen, die effektive Begleitung des Strafverfahrens und bei der sog. Rückgewinnungshilfe, die dazu dient, Vermögenswerte zurückzuerlangen. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht (insbesondere Untreue und Betrug)


Außenwirtschafts- und Zollstrafrecht


Baustrafrecht


Insolvenzstrafrecht


Korruptionsstrafrecht


Steuerstrafrecht


Umweltstrafrecht


Wettbewerbsstrafrecht


Dezernatsübergreifende Expertise

Die besondere Expertise von GvW Graf von Westphalen liegt vor allem in der engen Vernetzung und Zusammenarbeit mit den hochspezialisierten Anwältinnen und Anwälten aus den relevanten zivil- und öffentlich-rechtlichen Dezernaten, insbesondere dem Außenhandels- und Zollrecht, dem Kapitalmarktrecht, dem Baurecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, dem Steuerrecht und dem Wettbewerbsrecht sowie dem Lebensmittelrecht. Hierdurch stellen wir eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung aus einer Hand in materieller und strafprozessualer Hinsicht sicher.

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Im Kontext mit Managerhaftungsfällen treten vermehrt strafrechtliche Verfolgungen (parallel zu einer zivilrechtlichen Verhandlung oder als alleiniges Verfahren) in den Vordergrund. Obwohl die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt werden, müssen die Betroffenen ihre Verteidigungskosten selbst tragen – dies kann in kostspieligen Wirtschaftsstrafsachen schnell sechsstellige Höhen erreichen

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