November 2019 Blog

Berliner Daten­schutz­be­hörde ver­hängt Re­kord-Buß­geld

Die Berliner Datenschutzbehörde hat gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Mio. Euro wegen der Verarbeitung von Mieterdaten verhängt. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, Mieterdaten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet und zu lange aufbewahrt zu haben.

Der Bußgeldbescheid der Datenschutzbehörde

Die Aufsichtsbehörde hat bei zwei Prüfungen festgestellt, dass die Deutsche Wohnen SE personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem speicherte, das keine Möglichkeit zur Löschung vorsah. In einzelnen Fällen seien teilweise Jahre alte private Angaben der Mieter zu persönlichen und finanziellen Verhältnissen wie z. B. Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskünfte sowie Kontoauszüge gespeichert gewesen. Betroffen seien zahlreiche Mieter der Deutsche Wohnen SE.

Die Höhe des verhängten Bußgeldes ergibt sich aus dem Umsatz der Deutsche Wohnen SE. Bei einem Jahresumsatz von 1,4 Mrd. Euro hätte das maximale Bußgeld ca. 28 Mio. Euro betragen. Bei der Bemessung des Bußgeldes ging die Behörde auf der einen Seite davon aus, dass das Unternehmen das Archivsystem bewusst angelegt und über Jahre genutzt habe. Auf der anderen Seite sprach für das Unternehmen, dass es keine missbräuchlichen Zugriffe auf die Daten gab und bereits erste Maßnahmen zur Bereinigung des rechtswidrigen Zustandes ergriffen wurden. Daher hielt die Datenschutzbehörde ein Bußgeld im mittleren Bereich des Rahmens angemessen und verhängte das Bußgeld von 14,5 Mio. Euro.

Was müssen Immobilienunternehmen beachten?

Immobilienunternehmen kommen mit sensiblen Mieterdaten in Berührung. Mieter überreichen Selbstauskünfte, Verdienstbescheinigungen und andere Unterlagen. Datenschutzbehörden kritisieren schon länger, dass hier zu viele Daten verlangt und gespeichert werden. Jedes Immobilienunternehmen braucht ein Konzept dazu, welche Mieterdaten erhoben, wie sie verarbeitet und wie lange sie aufbewahrt werden. Im Fall der Deutschen Wohnen SE bestand der Vorwurf allein darin, dass zu viele Daten erhoben und zu lange aufbewahrt worden sind.

Ein weiterer Bereich, der zu datenschutzrechtlichen Problemen führt, ist die Due Diligence beim Verkauf von Immobilien. Manche Unternehmen geben hier in frühen Stadien des Verkaufs zu viele Mieterdaten preis und verletzen damit Datenschutzrechte der Mieter. Bei jedem Verkaufsprozess muss man datenschutzrechtlich prüfen, wie mit den Mieterdaten umgegangen werden muss.

Auch für den Käufer von Immobilien ist Datenschutz ein wichtiges Thema. Ein Käufer muss bei seiner Due Diligence vorab prüfen, ob das Zielunternehmen das Datenschutzrecht einhält oder ob es „Datenfriedhöfe“ oder andere Problembereiche gibt, die zu Beanstandungen durch Behörden, zu hohen Bußgeldern und zu hohen Beseitigungskosten führen können.

Was ist für alle Unternehmen wichtig?

Die Berliner Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass sie oft „Datenfriedhöfe“ bei ihren Überprüfungen findet. Diese stammen häufig noch aus Zeiten vor Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018.

Unter Geltung der DSGVO ist es wichtig, detaillierte Regelungen im Unternehmen zu schaffen, die genau vorgeben, welche Daten erhoben werden und wann sie zu löschen sind. Ohne solche Regelungen geht es nicht.

Das Bußgeld von 14,5 Mio. Euro ist völlig überzogen. Es ging vorliegend nicht um den Missbrauch von Daten, sondern darum, dass zu viele Daten erhoben und diese Daten zu lange gespeichert wurden. Die Behörde selbst spricht von einem mittelschweren Fall. Dieser Vorwurf rechtfertigt kein Bußgeld in Millionenhöhe. Die Vorgehensweise zeigt aber, welche Gefahren Unternehmen drohen. Zur Berechnung der Bußgelder finden sich hier nähere Ausführungen.

Die Datenschutzbehörden haben die bisherige Zeit als Zeit der Beratung verstanden, in der Unternehmen auf Verstöße gegen die DSGVO aufmerksam gemacht werden. Diese Zeit ist vorbei. Bereits im September hat die Berliner Datenschutzbehörde ein Bußgeld von ca. 200.000 Euro verhängt. Das jetzige Bußgeld ist noch viel höher. Die Begründung der Behörde zum Bußgeld macht deutlich, dass man künftig noch mit mehr Bußgeldern in Millionenhöhe rechnen muss.

Arnd Böken, Rechtsanwalt
Berlin

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