05 Juli 2022 Blog

Das EU Mobilitätspaket

Die EU hat durch 2 neue Verordnungen und eine Richtlinie, zusammen das EU Mobilitätspaket genannt, neue Vorschriften erlassen, die den Straßengüterverkehr durchaus nachhaltig beeinflussen.

Zum einen gilt seit Februar 2022 im Rahmen der Kabotage, dass nach jeder durchgeführten Kabotage Fahrt eine 4-tägige Pause stattfinden muss. Gemeint ist wohl, dass dann 4 Tage lang trotz Rückkehr in das Heimatland keine weitere Kabotage ausgeführt werden darf. Die weitere Vorgabe ist, dass jedenfalls das Fahrzeug spätestens nach 8 Wochen in sein Heimatland zurückkehren muss. Diese Vorschriften stellen Anforderungen natürlich sowohl an den Spediteur als auch an den Versender, der seine Prüfpflichten entsprechend erweitern muss.

Der 2. Aspekt sind die erweiterten Zulassungsvoraussetzungen für die Speditionen. Zum einen muss seit Mai 2022 auch für Fahrzeuge ab 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Gemeinschaftslizenz beantragt werden. Zum anderen sind an die Lizenz selbst höhere Anforderungen zu stellen. Das gilt sowohl für den Unternehmer selbst, dessen persönliche Voraussetzungen heraufgeschraubt wurden, als auch die Anforderungen, die an die Niederlassung gestellt werden. Insbesondere letztere sind mit deutlich mehr Geldaufwand verbunden.

Die Änderungen sind sicherlich auch Kostentreiber, stellen aber vor allem höhere Anforderungen an die Prüfpflichten der Versender. Auf die weitergehende Änderung in Rahmen der Entsendung der Fahrer werden wir an dieser Stelle noch getrennt eingehen.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!