16 November 2021 Blog

Der elek­tronische CMR Fracht­brief

Die CMR ist bekannt als ein seit langem geltendes und kaum dispositives internationales Abkommen, das die Verhältnisse des internationalen Straßentransports regelt. Nach langwierigen Bemühungen hat man sich 2008 darauf verständigt, auch für die CMR eine Form des elektronischen Frachtbriefes einzuführen. Nach 13 Jahren hat es auch der Deutsche Bundestag geschafft, das entsprechende Zusatzprotokoll zu ratifizieren.
Damit kann jetzt auch im internationalen Straßengüterverkehr eine elektronischer Frachtbrief verwendet werden. Allerdings lässt die Regelung quasi nur generell die Verwendung eines solchen Papieres zu. Die maßgebliche technische Vorgabe ist, dass dieser Frachtbrief mit einer zuverlässigen elektronischen Signatur zu authentifizieren ist. Wie das aber genau geschehen soll, wie auch sichergestellt ist, dass die Signatur des Fahrers bei der Übernahme das widerspiegelt, was der Versender vielleicht als Inhalt vorgegeben hat, ist offen.

Es wird also ergänzender Absprachen zwischen den Parteien bedürfen, um den elektronischen Frachtbrief wirklich so einführen zu können, dass gerade im Haftungsfall zwischen den Parteien auch der elektronische Frachtbrief die gewünschte Wirkung erzielen kann.

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